Prozess gegen IS-Rückkehrerin beginnt
25. Januar 2022Vor dem Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt hat der Prozess gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft Leonora M. die Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS), Beihilfe zum Menschenhandel und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vor.
Der Prozess, der in das Justizzentrum von Halle verlegt wurde, findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ausschlaggebend hierfür seien die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sei, sagte Oberstaatsanwalt Holger Schneider-Glockzin.
Sachsen-Anhalt - Türkei - Syrien
Die aus Sangerhausen stammende Frau soll als Jugendliche im März 2015 über die Türkei nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen. Sie soll dort unter anderem ihren Ehemann unterstützt haben, als dieser eine Jesidin als Sklavin kaufte und wieder verkaufte.
Die Angeklagte arbeitete laut Bundesanwaltschaft darüber hinaus eigenständig für den IS und war drei Monate lang in einem Krankenhaus der Miliz eingesetzt. M., die in Syrien zwei Kinder bekam, soll zudem eine halbautomatische Pistole und ein Sturmgewehr besessen haben, um ihre IS-Zugehörigkeit zu demonstrieren.
Die Bundesregierung holte M. sowie zwei weitere deutsche Frauen und insgesamt zwölf Kinder im Dezember 2020 aus Lagern für gefangene IS-Mitglieder in Nordsyrien zurück nach Deutschland, wo sie noch am Flughafen festgenommen wurde. Im Januar 2021 wurde die heute 22-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen. Für den Prozess setzte das Oberlandesgericht zunächst Termine bis Mai an.
jj/sti (dpa, afp)