Recht auf Teilhabe
21. Dezember 2016Spätestens seitdem die Paralympics ebenso international übertragen werden wie die Olympischen Spiele ist vielen Menschen klar geworden, dass eine Behinderung nicht gleich Minderwertigkeit bedeute. Die Berührungsängste sind zwar längst nicht überwunden, doch der Blick auf Menschen mit Behinderungen hat sich in den vergangenen acht Jahren, seit Inkrafttreten der UN Behindertenkonvention, in vielen Ländern verändert.
Die Konvention fordert die volle Teilhabe behinderter Menschen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben – und damit auch an den grundlegenden Menschenrechten.
Mittlerweile sind 172 Staaten weltweit der Konvention beigetreten und haben sich somit verpflichtet, in allen Bereichen der Gesellschaft eine Diskriminierung aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung zu verhindern. Die Umsetzung wird von einem UN-Fachausschuss, dem Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, überwacht. Jeder Vertragsstaat muss beim 18-köpfigen Expertenausschuss alle vier Jahre einen Bericht über die Fortschritte zur Integration und Teilhabe abgeben.