RoG: Teilerfolg mit Klage gegen den BND
15. Dezember 2016Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will klären, ob und inwieweit der Bundesnachrichtendienst (BND) massenhaft abgefischte Daten zu Telefon- und Internetverbindungen im Ausland im sogenannten Verkehrsanalyse-System (VerAS) verarbeiten darf. Mit VerAS sammelt der deutsche Auslandsgeheimdienst in großem Umfang Telekommunikations-Verbindungsdaten mit Auslandsbezug. Die Richter erklärten, es müsse geprüft werden, inwieweit die erfassten Daten zur Analyse von Verbindungen genutzt werden, an denen auch deutsche Teilnehmer beteiligt waren. Deren Daten sind durch das Fernmeldegeheimnis geschützt.
"Dieses Vorgehen des BND bedarf weiterer gerichtlicher Aufklärung", entschied das Gericht. Die mündliche Verhandlung habe ergeben, dass in VerAS auch anonymisierte Telefoniemetadaten von Menschen eingestellt werden, die das Fernmeldegeheimnis schützt.
Klage von Reporter ohne Grenzen abgewiesen
Die Klage von Reporter ohne Grenzen (RoG) gegen den BND wiesen die Richter jedoch ab. RoG hatte dem Geheimdienst vorgeworfen, durch die mögliche Überwachen von E-Mails des Vereins das Fernmeldegeheimnis und damit das Grundgesetz verletzt zu haben. RoG hält es für möglich, dass die Kommunikation von Vereinsmitgliedern mit Journalisten im Ausland im Rahmen der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung durch den BND ausspioniert worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte jedoch, dass sich eine Klage dieser Art auf einen konkreten Sachverhalt beziehen müsse, der den Kläger betreffe. Der BND habe jedoch keinen einzigen E-Mailverkehr von RoG als "nachrichtendienstlich relevant" behandelt.
Zwar sei nicht auszuschließen, dass E-Mail-Verkehr des Vereins erfasst worden sei, hielten die Richter fest. Der damit möglicherweise verbundene Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis lasse sich aber nicht mehr feststellen. Selbst wenn solche E-Mails erfasst worden wären, wären sie wie alle anderen nachrichtendienstlich irrelevanten Mails unverzüglich und spurlos gelöscht worden. Mit gleichlautender Begründung wurde auch eine Parallelklage eines Rechtsanwalts zurückgewiesen.
Reporter ohne Grenzen: "Wichtiger Erfolg unserer Klage"
Dass das Gericht jedoch die Überwachungspraxis des BND grundsätzlich prüfen will, wertete RoG zumindest als Teilerfolg seiner Klage. "Das Gericht hat deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Metadatensammlung des BND geäußert und hält weitere Aufklärung für nötig", sagte Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. "Schon das ist ein wichtiger Erfolg unserer Klage: Der BND muss Klarheit über Art und Umfang seiner Überwachung schaffen."
Die "unverhältnismäßige und widerrechtliche Vorratsdatensammlung" des Geheimdienstes stelle den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit infrage. Gegen die Nichtzulassung der Feststellungsklage behielt sich der Verein den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor.
ww/wl (afp, dpa, RoG)