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EGMR-Urteil

23. Februar 2012

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Italien hätte eine Gruppe von Flüchtlingen nicht sofort nach Afrika zurückschicken dürfen. Experten fordern nun eindeutige Regeln für den EU-Grenzschutz.

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Flüchtlingsschiff auf dem Mittelmeer (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Fall liegt gut drei Jahre zurück: Etwa 200 Männer, Frauen und Kinder hatten sich hinaus auf das Mittelmeer gewagt. In drei Schiffen versuchten sie, von Libyen aus nach Europa zu kommen, um der Gewalt und dem Elend in ihren Heimatländern Somalia und Eritrea zu entfliehen. Sie glaubten, ihr Ziel schon vor Augen zu haben, als Schiffe der italienischen Guardia di Finanza an jenem 6. Mai 2009 am Horizont auftauchten, gut 65 Kilometer vor der Insel Lampedusa, dem südlichsten Zipfel der Europäischen Union im Mittelmeer. Zwar nahmen die Grenzpolizisten die Afrikaner an Bord - doch statt sie nach Italien zu bringen, führte ihr Kurs direkt zurück nach Libyen.

"Auf Fotos kann man deutlich sehen, dass die Flüchtlinge in Tripolis gezwungen wurden, wieder von Bord zu gehen", sagt Anton Giulio Lana. Er ist einer der beiden Anwälte, die im Namen von insgesamt elf Somaliern und 13 Eritreern vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezogen sind. Die Italiener hätten sie der Gefahr von Folter und Misshandlung ausgesetzt, so die Beschwerdeführer. Außerdem habe Italien in Kauf genommen, dass sie von Libyen aus in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden.

"Guantánamo auf hoher See"

Die Flüchtlinge seien von den italienischen Grenzschützern nicht darüber aufgeklärt worden, gleich an Bord Asylanträge stellen zu können, sagte ihr zweiter Anwalt, Andrea Saccucci, bei der ersten Anhörung vergangenen Juni. Außerdem würde es dafür gar keine gesetzliche Regelung geben. Vielmehr habe die italienische Regierung einen rechtsfreien Raum geschaffen, indem sie Grenzkontrollen vom eigenen Territorium aufs Meer verschob. "Dieses Gericht sollte die Vertragsstaaten daran hindern, solche Guantánamos auf hoher See zu errichten", forderte Saccucci zum Prozessauftakt am 22. Juni 2011.

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Foto: Rolf Haid (dpa) Schlagworte EU, Justiz, Menschenrechte, Gebäude, Fassade, Glas, EGMR, Gericht, Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof für MenschenrechteBild: picture-alliance/dpa

Die Verteidigerin Italiens, die Anwältin Silvia Coppari, vertrat vor Gericht hingegen die Ansicht, die Beschwerde sei unzulässig. Italien habe sich an die Richtlinien der Europäischen Union gehalten, die illegale Einwanderung verhindern sollen. Die vorgebrachten Beschwerden seien absurd und tendenziös. "Die Regierung kann nicht akzeptieren, in welchem Stil diese Klage verfasst wurde", so Coppari. "Dies ist eindeutig ein ideologisches Manifest gegen Italien und seine Politik. Aus unserer Sicht ist dies nicht der Ort, um über diese Angelegenheit zu debattieren."

Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Doch das sah das Gericht anders und gab jetzt den Flüchtlingen Recht. An diesem Donnerstag (23.02.2012) fiel das Urteil: Einstimmig entschieden die Richter, dass Italien die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat. Die Flüchtlinge seien der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt worden. Und weil weder ihre Identität festgestellt wurde, noch jeder Einzelfall geprüft wurde, verstoße die sofortige Abschiebung der Kläger gegen das Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen.

Die Tatsache, dass Italien mit einer hohen Zahl ankommender Flüchtlinge konfrontiert worden sei, ließen die Straßburger Richter nicht als Grund für die Abschiebe-Praxis gelten. Auch dieser Umstand gebe dem Land nicht das Recht, Personen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter oder Misshandlung drohe.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bezeichnet die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofes als richtungweisend. Hendrik Cremer ist Jurist an dem Berliner Institut, das vor elf Jahren - auf Empfehlung des Bundestages - als unabhängiger Verein gegründet wurde. "Klargestellt wurde mit dem Urteil, dass sich Italien menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht entziehen kann", sagte Cremer im DW-Interview. Dies gelte auch für andere Staaten. Sie dürften Kontroll-Maßnahmen nicht einfach auf die Hohe See vorverlagern. Das Urteil mache deutlich, dass es menschenrechtswidrig sei, Flüchtlinge dort abzufangen und diese dann - unter Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention - der Gefahr von schweren Menschenrechtsverletzungen auszusetzen.

Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Foto: DW)
Hendrik CremerBild: Hendrik Cremer

Klare Regeln zur Einhaltung der Menschenrechte

Nun müsse die Europäische Union klare Regeln treffen, mit denen die Menschenrechte an und auf den EU-Außengrenzen eingehalten werden, so der Menschenrechtsexperte. Auch für den Einsatz der EU-Grenzschutzagentur Frontex müsse jetzt eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen werden.

"Sofern nicht eindeutig und effektiv gewährleistet ist, dass die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten werden, sollte Deutschland auch jegliche Unterstützung und Beteiligung an Frontex-Einsätzen einstellen", fordert Cremer.

Autor: Arnd Riekmann
Redaktion: Michael Borgers