Roma aus Russland klagen in Straßburg
19. Oktober 2006Der Jurist der internationalen Organisation "Rechtsinitiative", Wladimir Lusin, der die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof formuliert hat, räumt zwar ein, dass die Roma-Siedlungen zum größten Teil illegal errichtet worden seien. Aber, was das Gebiet Kaliningrad betreffe, so seien die Häuser dort schon vor mehreren Jahrzehnten gebaut worden, aufgrund eines Erlasses des Obersten Sowjets der UdSSR zur Bekämpfung von Landstreicherei. Der Erlass habe ferner eine Landvergabe an Nomadenvölker vorgesehen.
Behörden lehnen Legalisierung ab
Gemäß dem heute geltenden Bodengesetzbuch können illegale Bauten nach 15 Jahren Nutzung legalisiert werden, wenn der Besitzer nicht gegen die Gesetze verstoßen hat. Aber die Behörden im Gebiet Kaliningrad sahen keine Möglichkeit, die Roma-Siedlung Doroschnyj im Bezirk Gurjewsk zu legalisieren und damit zu erhalten. Zu einem ähnlichen Fall ist es im Bezirk Warawino-Faktorija im Gebiet Archangelsk gekommen. Die Menschenrechtsbeauftragte des Gebiets, Nadeschda Achramenko, sagte dazu im Gespräch mit der Deutschen Welle: "Es handelt sich dabei um Bürger der Russischen Föderation. Informationen über durch sie verübte Straftaten liegen keine vor. In den fast zwei Jahren, in denen sie sich in unserem Gebiet aufgehalten haben, wurden keine Straftaten gemeldet."
Rassistische Stimmungsmache
In beiden Fällen wurde der Abriss der Roma-Siedlungen von den lokalen Behörden angeordnet: im Gebiet Kaliningrad von Gouverneur Georgij Boos, der aktives Mitglied der Partei "Einiges Russland" ist, und in Archangelsk von Bürgermeister Aleksandr Donskij. Juristen betonen, dass in beiden Fällen deutlich für rassistische Stimmung gesorgt worden sei. Gouverneur Boos soll beispielsweise dazu aufgerufen haben, die "Roma-Siedlungen mit einem Brandeisen einzuäschern". Seine Äußerungen seien im lokalen TV-Sender "Kaskad" mehrmals gesendet worden, sagen Juristen, die die Anliegen der Roma vertreten.
Landesweite Lösung notwendig
Die Leiterin des Sozial- und Rechtschutz-Zentrums für Roma, Stefanija Kulajewa, sagte zu der Problematik im Gespräch mit der Deutschen Welle: "Im Gebiet Kaliningrad ist die Situation noch nicht so dramatisch wie in Archangelsk. Sehr viel hängt von den lokalen Behörden ab. Aber wir sind überzeugt, dass man diese Frage nur auf föderaler Ebene lösen kann. Lokale Maßnahmen werden das Problem nicht lösen. Wir müssen natürlich einen Maßnahmenkatalog für Roma erarbeiten, so wie es fast alle OSZE-Staaten gemacht haben."
Kläger zeigen sich optimistisch
Die Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rechnen mit einem Erfolg. Sie berufen sich dabei auf das vor kurzem verkündete Urteil im Fall "Nachev gegen Bulgarien", in dem der Staat Bulgarien wegen der Diskriminierung eines Bürgers mit Roma-Abstammung verurteilt worden war. Jetzt sind entsprechende Vorwürfe gegen Behörden der Russischen Föderation erhoben worden.
Vladimir Izotov, St. Petersburg
DW-RADIO/Russisch, 16.10.2006, Fokus Ost-Südost