Russland im Mordfall Estemirowa verurteilt
31. August 2021Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen mangelhafter Ermittlungen zur Ermordung der Menschenrechtsaktivistin Natalja Estemirowa im Jahr 2009 verurteilt. Die Aufklärungsarbeit habe nicht den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprochen, urteilte das Gericht in Straßburg. Es ordnete eine Entschädigungszahlung von 20.000 Euro an die Schwester des Opfers an.
Natalja Estemirowa war am 15. Juli 2009 vor der Tür ihres Wohnhauses in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny entführt worden. Wenige Stunden später wurde sie in der Nachbarrepublik Inguschetien erschossen aufgefunden. Die 50-Jährige hatte die Menschenrechtsorganisation Memorial in Tschetschenien geleitet. Mehrfach prangerte sie Entführungen und schwere Verbrechen in der Kaukasusrepublik an, die als autonomes Gebiet zu Russland gehört.
Bislang keine Festnahme
Bis heute wurde niemand wegen des Mordes vor Gericht gestellt. Die russischen Ermittler machen den Islamisten Alchasur Baschajew für die Ermordung Estemirowas verantwortlich, doch wurde er bis heute nicht festgenommen.
Estemirowas Kollegen bezweifeln, dass Baschajew den Mord begangen hat. Sie vermuten vielmehr den tschetschenischen Machthaber Ramsan Kadyrow hinter der Tat. Estemirowas Schwester Swetlana hatte deshalb im Jahr 2011 das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angestrengt.
Keine Beweise für staatliche Beteiligung
In seinem Urteil kommt der EGMR nun zu dem Schluss, dass es keine Beweise für eine staatliche Beteiligung an Estemirowas Ermordung gebe. Moskau habe es jedoch versäumt, das Verbrechen ordnungsgemäß zu untersuchen. Unter anderem seien "Widersprüche in den Zeugenaussagen" nie aufgeklärt worden, so die Richter. Sie warfen der russischen Regierung zudem vor, ihnen "einen Großteil der Dokumente" aus der Ermittlungsakte vorenthalten zu haben.
Estemirowas Tochter Lana sprach in einer ersten Reaktion von einem "äußerst enttäuschenden Urteil". Sie begrüßte es aber, dass der Gerichtshof die russischen Ermittlungen als unzureichend gerügt habe. Auch Memorial bedauerte, dass der EGMR "die Verantwortung der Behörden für den Tod von Natalja Estemirowa nicht anerkannt hat".
nob/jj (afp, dpa)