Russland wegen Nawalny-Hausarrests verurteilt
9. April 2019Russische Richter hatten den Hausarrest gegen Alexej Nawalny im Jahr 2014 im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen angeordnet. Laut Menschenrechtsgerichtshof musste Nawalny eine elektronische Fußfessel tragen, durfte nur mit seinen nahen Familienangehörigen sowie seinen Anwälten kommunizieren und weder Briefe schreiben noch sich im Internet zu Wort melden.
Die Auflagen gegen den Oppositionellen seien unverhältnismäßig gewesen, argumentierten nun die Straßburger Richter - zumal keine Fluchtgefahr bestanden habe.
Über 20.000 Euro Entschädigung
Die Einschränkungen, die Nawalny auferlegt wurden, hätten dem Ziel gedient, politischen Pluralismus in Russland zu unterdrücken. Es ist bereits das zweite Mal, dass Moskau wegen politisch motivierten Vorgehens gegen den Oppositionellen verurteilt wurde. Der Gerichtshof hatte Moskau schon im November 2018 wegen mehrerer Festnahmen des Kremlkritikers verurteilt.
Der russische Staat muss Nawalny nun mehr als 22.600 Euro Entschädigung zahlen - auch weil dessen Menschenrechte auf Freiheit und auf freie Meinungsäußerung verletzt worden seien. Die Entscheidung der Richter ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Sie kann sowohl von Moskau als auch von Nawalny innerhalb von drei Monaten angefochten werden.
In den Sozialen Medien sprach der Kremlkritiker nach der Bekanntgabe des Urteils von einem "Sieg". "Ich bin sicher, dass dieses Urteil wichtige Konsequenzen haben wird für alle, die der ständigen Gesetzlosigkeit in Russland ausgesetzt sind", sagte er.
Wichtigste Person der Opposition
Nawalny gilt als einer der vehementesten Kritiker von Kremlchef Wladimir Putin und eine der wichtigsten Personen in der russischen Opposition. Seit 2007 veröffentlicht der Anwalt in seinem Blog kritische Recherchen über die dubiosen Geschäftspraktiken russischer Großkonzerne.
Im vergangenen Jahr hatte der Gerichtshof, der eine Institution des Europarats ist, Russland insgesamt 238 Mal wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt - unter anderem wegen der mangelhaften Ermittlungen zum Mord an der regierungskritischen Journalistin Anna Politowskaja im Jahre 2006 und der Haftstrafen für Mitglieder der Frauen-Punkband Pussy Riot.
Russland nicht ausschließen
Trotzdem hat der Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, eindringlich vor einem Ausschluss Russlands aus der paneuropäischen Länderorganisation gewarnt. Dies würde zugleich bedeuten, dass Russland aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austrete, sagte der Norweger vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg.
Moskau liegt im Konflikt mit dem Europarat, seit die Parlamentarische Versammlung den 18 russischen Abgeordneten im April 2014 das Stimmrecht entzogen hat - aus Protest gegen die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland.
Die russische Delegation boykottiert seither die Sitzungen. Außerdem stellte Russland im Juni 2017 die Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge in Höhe von rund 33 Millionen Euro jährlich ein - dies sind knapp zehn Prozent des Gesamthaushaltes der Länderorganisation.
ach/fab (dpa, rtre, afpe)