Möglicher Haftbefehl gegen Assange in Schweden
20. Mai 2019Die schwedische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt. Wenn das Bezirksgericht von Uppsala den Weg dafür freimacht, will sie einen europäischen Haftbefehl ausstellen, um die Auslieferung Assanges an Schweden zu erreichen. Das teilte die stellvertretende Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson mit. Assange bestreitet die Vorwürfe.
Ermittlungen zunächst eingestellt
Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war zunächst unklar. Perssons Behörde hatte bereits von 2010 bis 2017 gegen den heute 47-Jährigen wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs ermittelt und einen europäischen Haftbefehl gegen Assange erwirkt. Der australische Staatsbürger Assange versuchte damals zunächst vor englischen Gerichten, eine Auslieferung an Schweden zu verhindern. Als das nicht gelang, floh er 2012 in die Botschaft Ecuadors in London. Das Land gewährte ihm politisches Asyl. Als die Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs 2017 verjährten, stellten die schwedischen Behörden zunächst alle Ermittlungen ein, ohne die Schuldfrage geklärt zu haben.
Ecuadorianisches Asyl nach sieben Jahren aufgehoben
Letzten Monat entzog Ecuador Assange seinen Asylstatus und zwang ihn, die Botschaft zu verlassen. Daraufhin nahmen britische Behörden ihn fest und verurteilten ihn zu einer knapp einjährigen Haftstrafe wegen Verstoßes gegen die Auflagen des europäischen Haftbefehls. Diese Strafe sitzt er momentan noch in London ab. Inzwischen hat die Anwältin des mutmaßlichen Opfers in Schweden erfolgreich die Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen Vergewaltigung beantragt, sodass Assange nach dem Verbüßen der Strafe in Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden könnte.
Auch die USA wollen Auslieferung
Aber nicht nur in Schweden droht Assange eine weitere Strafe. Die USA werfen ihm Verschwörung gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor und fordern ebenfalls seine Auslieferung. Ein britischer Richter hat den US-Behörden jetzt bis zum 12. Juni Zeit gegeben, ihren Fall darzulegen. Sollte dieser Antrag in Konkurrenz zu einem von Schweden initiierten europäischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheiden, welcher der beiden Punkte wichtiger sei, erklärte Persson. Der Ausgang dieses Prozesses sei unmöglich vorherzusagen. In jedem Fall müsse Assange die Hälfte seiner Strafe in London absitzen, bevor er ausgeliefert werden könne.
pb/sti (afp, dpa, rtr, ap)