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Überwachung bestätigt

12. Februar 2008

Scientology darf weiter vom Verfassungsschutz überwacht werden. Das hat das Oberwaltungsgericht Münster entschieden. Denn, so die Richter, es besteht nach wie vor der Verdacht "verfassungsfeindlicher Bestrebungen".

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Michael Bertrams, Präsident des OVG, sitzt zusammen mit der Richterin Kirsten Kuhlmann (12.02.2008, Quelle: DPA)
Hat die Überwachung genehmigt: Richter Werner BertramsBild: Picture-Alliance /dpa

Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am Dienstag in Münster entschieden. Die Organisation, die sich selbst als Kirche bezeichnet, scheiterte damit auch in zweiter Instanz beim Versuch, die bereits seit 1997 andauernde Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verbieten zu lassen. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen können die Kläger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen

In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Michael Bertrams, aus, Scientology und die Mitglieder verfolgten nach wie vor Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die Organisation strebe eine Gesellschaftsordnung an, mit der "zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt" werden sollen, sagte Bertrams. Dies ergebe sich aus teilweise nicht zugänglichen Schriften, aber auch aus den Aktivitäten von Scientology. Der Senat ließ ausdrücklich die Frage offen, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft ist. Darauf komme es für das Urteil nicht an.

Organisation will vors Bundesverwaltungsgericht

Scientology-Zentrale in Berlin (7.1.2008, Quelle: AP)
Die Organisation expandiert: neue Scientology-Zentrale in BerlinBild: AP

Die Vorstandssprecherin der "Scientology Kirche Deutschland e.V.", Sabine Weber, kündigte nach der Entscheidung den Gang zum Bundesverwaltungsgericht an. "Es war eine falsche Entscheidung, aber das Urteil kam nicht ganz unerwartet." Die Richter hätten sich an einzelnen Zitaten von Scientology orientiert, nicht aber an der "gelebten Wirklichkeit". "Wir stehen auf der Seite des Grundgesetztes", betonte Weber, die zugleich Präsidentin der "Scientology Kirche Berlin e.V." ist. Beide Vereine waren mit ihrer Klage für ein Beobachtungsverbot bereits in erster Instanz im Jahr 2004 vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.

Die Anwälte des Bundesamtes für Verfassungsschutz argumentierten, der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sei unabdingbar, weil Scientology eine Abschottung nach innen und außen betreibe. "Ohne diese Mittel hätten wir nur 50 Prozent des heute vorliegenden Materials bekommen", sagte ein Referatsgruppenleiter des Bundesamtes.

Mit der Klage in Münster wandte sich Scientology gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das im Jahr 2004 die 1997 begonnene Observierung für rechtmäßig erklärt hatte. Zum Auftakt des Verfahrens kritisierte die Organisation die Beobachtung. "Der Eingriff in eine Religionsgemeinschaft mit nachrichtendienstlichen Mitteln ist wohl das Schlimmste, was ein Staat tun kann", sagte ein Anwalt der Organisation. Damit werde das Vertrauensverhältnis zerstört, das in einer Religionsgemeinschaft wichtig sei.

Demokratischer Wandel?

Im Laufe der mehrstündigen mündlichen Verhandlung hatten die Verteidiger von Scientology mehrfach auf einen Wandel innerhalb der Organisation abgehoben und in diesem Zusammenhang ältere demokratiekritische Äußerungen von Scientology-Gründer Ron Hubbard (1911-1986) als "Altlasten" bezeichnet. Diese würden heute so nicht mehr vermittelt.

Dies sah der 5. Senat anders: Es gebe auch aktuelle Hinweise über Aktivitäten von Scientology, eigene Prinzipien mehr und mehr in Deutschland zu verbreiten. Daher bestehe auch künftig der "begründete Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen", die eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln rechtfertige.

Mathe-Nachhilfe vom Scientologen

Zu den aktuellen Aktivitäten von Scientology gehören unter anderem ein Angebot für Nachhilfeunterricht und die Verteilung von Broschüren an Landespolitiker in Berlin. Die Anwälte der Organisation betonten, inhaltlich gehe es dabei nur um die Verbreitung "allgemeiner ethischer Grundsätze beziehungsweise um die Verbreitung einer von Ron Hubbard etablierten Lernmethode"

Scientology wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Sekten-Experten werfen der Organisation vor, ihre Anhänger psychisch und finanziell abhängig zu machen. Im vorigen Dezember hatten Innenminister von Bund und Ländern einen möglicherweise noch weitergehenden Beschluss gefasst, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens zu prüfen. (mg)