Selbstverteidigung oder Kriegsverbrechen?
24. Juli 2014Beim Gaza-Krieg geht es nicht nur um militärische und politische Ziele. Angesichts weiter steigender Totenzahlen rückt auch die Frage nach dem Völkerrecht immer mehr in den Vordergrund. Wie und wie weit darf Israel sich gegen Raketenangriffe der Hamas verteidigen? Ist die andauernde Bombardierung von Zielen im Gaza-Streifen eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte? Der UN-Menschenrechtsrat sieht das so. Das Gremium hat am Mittwoch (23.07.2014) die israelische Militäroffensive scharf verurteilt.
Der Menschenrechtsrat will außerdem untersuchen lassen, ob Israel für Kriegsverbrechen verantwortlich sei. Der israelische UN-Botschafter Eviatar Manor wies die Anschuldigungen zurück. Israel dürfe sich, wie jedes andere Land auch, verteidigen. Außerdem versuche Israels Armee alles, um das Leben von Zivilisten zu schonen, betonte Manor. Der Diplomat warf umgekehrt der Hamas Kriegsverbrechen vor. Vor allem europäische Staaten enthielten sich bei der Abstimmung im UN-Menschenrechtsrat. Die USA stimmten als einziger Staat dagegen.
In der rechtlichen Bewertung des Krieges, bei dem mehr als 700 Palästinenser und 34 Israelis getötet wurden, gehen die Meinungen auseinander. Mit Blick auf den andauernden Raketenbeschuss israelischer Städte durch die Hamas sagt der Bochumer Völkerrechtler Hans-Joachim Heintze: "Es ist unstreitig, dass Israel sich gegen solche militärischen Übergriffe wehren kann". Laut Artikel 51 der UN-Charta brauche Israel keinerlei Erlaubnis von irgendeinem Gremium, um sich zur Wehr zu setzen, erläutert der Jurist im DW-Gespräch. Nach dem Beginn der Kämpfe hätte Israel jedoch den UN-Sicherheitsrat einbeziehen müssen, damit der Sicherheitsrat entscheidet, wie weiter verfahren wird.
Israelische Angriffe treffen dicht besiedeltes Gebiet
Norman Paech, Rechtsprofessor und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Links-Partei sieht das anders: "Dieser Krieg ist ganz eindeutig ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen." Das sei mit dem humanitären Völkerrecht nicht vereinbar. "In einem Gebiet wie dem Gaza-Streifen, der so unendlich dicht besiedelt ist, verbietet sich so eine Art von Kriegsführung", betont Paech.
Auch der einstige außenpolitische Sprecher der Links-Partei spricht Israel nicht das Recht ab, seine Bevölkerung vor Beschuss aus dem Gaza-Streifen zu schützen. Dabei erweise sich das Abwehrsystem "Iron Dome" als sehr effizient. "Die israelische Regierung darf auch gezielt gegen Abschussrampen vorgehen", räumt Paech ein. Die Angriffe auf zivile Gebiete sind ihm zufolge jedoch völlig unverhältnismäßig.
Allerdings bleibt vage, was aus Sicht des Völkerrechts noch als angemessen gelten darf. Auch Heintze verweist auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dabei sei zu prüfen, ob und wie viele Unbeteiligte zu Schaden kommen. Israel warne die Zivilbevölkerung vor bevorstehenden Angriffen. Doch im sehr dicht besiedelten Gaza-Streifen sei die Abwägung der Verhältnismäßigkeit sehr problematisch.
Mit den Mitteln des Völkerrechts nur schwer zu fassen ist die Strategie der Hamas, offenbar gezielt von Wohngebieten aus zu operieren. Laut Israels UN-Botschafter Manor schießt die Hamas ihre Raketen von palästinensischen Schulen, Krankenhäusern oder aus Wohngebäuden ab. Wenn Israels Armee dort Abschussrampen oder Raketendepots angreift, sind zivile Opfer kaum zu vermeiden. Dabei steht der Vorwurf im Raum, dass die Hamas diese palästinensischen Toten bewusst in Kauf nimmt.
Weitaus klarer ist die rechtliche Beurteilung der Hamas-Raketenangriffe auf israelische Städte. Der Jurist Paech, der auch den Palästinensern ausdrücklich ein Selbstverteidigungsrecht zuspricht, verlangt auch von der Hamas den Schutz der Zivilbevölkerung. "Deswegen muss man gegenüber diesen Raketen, die so beliebig und ungesteuert auch auf zivilem Gebiet heruntergehen, sagen: Das ist völkerrechtlich nicht möglich."
Internationales Tribunal zunächst nicht zuständig
Ob sich die eine oder andere Seite jemals vor einem Tribunal für die Art der Kriegsführung rechtfertigen muss, ist ungewiss. Nach Ansicht von Heintze können grundsätzlich sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure wie die Hamas für Kriegsverbrechen zur Verantwortung gezogen werden. Zuständig seien zunächst nationale Gerichte. "In Israel wurden vor nationalen Gerichten schon militärische Aktionen verhandelt", erklärt Heintze.
Internationale Tribunale seien dagegen nicht zuständig, weil weder Israel noch die Hamas deren Zuständigkeit anerkannt hätten. Laut Paech kann der UN-Sicherheitsrat jedoch veranlassen, dass der Internationale Strafgerichtshof auch dann ein Verfahren einleitet, wenn ein betroffener Staat die entsprechen Abkommen nicht ratifiziert hat. Heintze verweist dagegen auf einen anderen Weg. Kriegsverbrechen könnten auch in anderen Staaten geahndet werden, wenn sich Beschuldigte auf deren Territorium aufhielten. So seien Kriegsverbrecher aus dem ehemaligen Jugoslawien auch in Deutschland abgestraft worden. Dass ein Nahost-Krieg zum Beispiel in einem deutschen Gerichtssaal verhandelt wird, sieht der Völkerrechtler jedoch nicht. "Rein theoretisch könnte das passieren, ob das wahrscheinlich ist, ist eine andere Frage", sagt der Bochumer Jurist.