Hilfe bei Menschenrechtsverletzungen
10. Dezember 2007Wie kann man sich gegen die Verletzung von Menschenrechten wehren?
Generell ist es im Fall von Menschenrechtsverletzungen für Geschädigte ratsam, sich an NGOs zu wenden, die sich darauf spezialisiert haben, Menschenrechtsverletzungen zu verfolgen. Dazu gehören zum Beispiel Human Rights Watch und Amnesty International. Doch in Staaten, in denen auch NGOs staatlich unterdrückt werden, kann es Bürger geben, die sich direkt an die UNO wenden müssen. Deshalb folgt hier eine kurze Handlungsanleitung.
Was sind Menschenrechte?
Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert. Am 10. Dezember 1948 wurde sie von der Mehrheit der damaligen UN-Mitgliedsstaaten in Paris unterzeichnet. Dieses Dokument besitzt, wie viele internationale Verträge, keine internationale Rechtsgültigkeit. Es ist jedoch die Grundlage von über 50 Menschenrechtsverträgen weltweit, die Menschenrechte zu ganz unterschiedlichen Lebensbereichen festlegen.
Gegen welche Menschenrechtsverbrechen kann man sich bei den Vereinten Nationen wehren?
Für vier dieser rund 50 Verträge gibt es so genannte "Ausschüsse" bei der UN, an die sich Bürger unter bestimmten Bedingungen wenden können, wenn sie selbst Opfer von Menschenrechtsverletzungen wurden. Diese vier Verträge sind:
Konvention gegen Folter
Konvention für zivile und politische Rechte
Konvention zur Abschaffung aller Formen von ethnischen Diskriminierungen
Konvention zur Abschaffung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Unter welchen Voraussetzungen kann man sich an diese vier Ausschüsse wenden?
Der Staat, aus dem der Beschwerdeführer stammt, muss den Vertrag unterschrieben haben
Der Staat muss außerdem das "Fakultativprotokoll", ein Zusatzabkommen, unterschrieben haben, das die Individualbeschwerde eines einzelnen Bürgers bei einem der Ausschüsse erlaubt.
Die innerstaatlichen Möglichkeiten, sich gegen Menschenrechtsverletzungen zu wehren, müssen nachweislich ausgeschöpft sein. Dazu sollte ein Gerichtsprotokoll oder ähnliche Dokumente vorgelegt werden. Anders als in Asien und Afrika gibt es in Europa und Amerika auch regionale Instanzen, an die sich ein Beschwerdeführer ebenfalls zuerst wenden muss, bevor er oder sie die UN-Ausschüsse anruft.
Der Staat hat das Recht, zu widerlegen dass alle innerstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Nur Einzelpersonen dürfen Beschwerde einreichen, keine Verbände. Auch Anwälte oder nahe Verwandte dürfen im Namen des Geschädigten Beschwerde einlegen. Eine Ausnahme hierbei bildet der Frauenrechtsausschuss, der auch Kollektivbeschwerden akzeptiert.
Die Beschwerde muss persönlich eingereicht werden. Nur in Ausnahmen, in denen der Betroffene nicht selbst Beschwerde einreichen kann, kann ein schriftlicher Beleg beigefügt werden, der bestätigt, dass der Betroffene eine andere Person wie beispielsweise einen Anwalt oder nahen Familienangehörigen beauftragt hat, die Beschwerde einzureichen.
Kontaktdaten müssen angegeben werden, damit Ausschuss und Beschwerdeführer kommunizieren können. Anonyme Beschwerden sind folglich nicht zulässig.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden
An wen schickt man die Beschwerde?
Für Menschenrechtsverletzungen, die die ersten drei Verträge betreffen, also Folter, zivile und politische Rechte sowie ethnische Diskriminierung, ist der Ansprechpartner das Petitions-Team des Hochkommissars für Menschenrechte in Genf, das im UN-Sekretariat angesiedelt ist.
Anschrift:
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
Fax:+ 41 22 917 9022
E-mail: [email protected]
Die Beschwerde kann grundsätzlich formlos eingereicht werden, aber zur Hilfe stellt der UNHCHR eine Vorlage zur Verfügung (siehe Link unten).
Für Menschenrechtsverletzungen bezüglich Rechten der Frau ist das Komittee zur Abschaffung jeglicher Diskriminierung gegen Frauen in New York zuständig.
Anschrift:
Division for the Advancement of Women, Department of Economic and Social Affairs
United Nations Secretariat
2 United Nations Plaza, DC-2/12th Floor
New York, NY 10017, United States of America
Fax:+ 41 22 917 9022
Auch hier gilt: Die Beschwerde kann grundsätzlich formlos eingereicht werden, aber zur Hilfe stellt das Komitee eine Vorlage zur Verfügung, die ebensfalls unter den Links unten zu finden ist.
Was passiert dann?
Jede eingehende Beschwerde wird auf Zulässigkeit geprüft. Der Ausschuss entscheidet dann, ob wirklich eine Menschenrechtsverletzung vorliegt.
Ist dies der Fall, fordert der Ausschuss den Vertragsstaat auf, die Verletzung abzuschaffen. Die Entscheidung des Ausschusses wird im Jahresbericht, der an die Generalversammlung gerichtet ist, veröffentlicht.
Ein Mitglied des Ausschusses verfolgt als Sonderbeobachter, ob der Staat tatsächlich Maßnahmen gegen die entsprechende Menschenrechtsverletzung einleitet. Ist dies nicht der Fall, so wird auch im folgenden Jahr ein Nachfolgebericht an die Generalversammlung geschickt.
Wenn der Staat die Menschenrechtsverletzung nicht unterlässt, gibt es keine Möglichkeit, ihn dazu zu zwingen. Bisher gibt es noch keine internationalen Gerichte, die Menschenrechtsverletzungen an Einzelpersonen behandeln. Nur durch öffentlichen Druck kann eine Regierung dazu bewegt werden, ihre Menschenrechtsverletzungen zu beenden. In sehr schlimmen Fällen, wenn die humanitäre Situation eine Gefahr für den Weltfrieden darstellt, kann der Sicherheitsrat mit Blauhelmtruppen eingreifen, wie beispielsweise in Darfur.