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Telekom gegen Vergleich

7. April 2008

Der Prozess um den Verfall der Telekom-Aktie hat begonnen. Zu Beginn schließt der frühere Staatskonzern einen Vergleich mit den 16.000 Kleinaktionären aus. Deren Klagen seien unbegründet.

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Justizmitarbeiter transportieren Prozessunterlagen (Quelle: AP)
Prozessauftakt in Frankfurt: Die Unterlagen für den Telekom-Prozess werden hereingefahrenBild: AP

Schnell dürfte es nicht gehen. Von einer "zähen" und "langwierigen" Angelegenheit sprach der Vorsitzende Richter Christian Dittrich, als am Montag (07.04.2008) der Musterprozess gegen die Telekom begann. Und die Streitparteien zeigten sich unversöhnlich. Die Kleinaktionäre wollen ihr Geld zurück, dass sie beim Börsengang der Telekom verloren haben. Die Telekom lehnt jeden Vergleich ab. Beide Parteien würden wohl bei einer Niederlage in die nächste Instanz gehen.

Das erste Musterverfahren

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geht es um den Kursverfall der Telekom-Aktie. Nach dem dritten Börsengang im Sommer 2000 war der Kurs rapide gefallen. 63,50 Euro kostete damals die T-Aktie, heute steht sie bei 11,30 Euro. Viele Kleinanleger fühlen sich deswegen von dem Telekommunikationsunternehmen getäuscht, das seine Aktien vorher als sichere Geldanlage beworben habe. Die Telekom habe in ihrem Werbeprospekt für den Börsengang erstens ihre Immobilien zu hoch bewertet und zweitens den Kauf der US-Firma VoiceStream geheim gehalten, der später hohe Verluste zur Folge hatte.

Rund 17.000 Kleinanleger haben deswegen Klage eingereicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt führt nun gemäß dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erstmals ein Musterverfahren durch, um die Klagen schneller bewältigen zu können. Sollten die Kläger Erfolg haben, müsste die Telekom etwa 80 Millionen Euro Schadensersatzzahlungen leisten.

Telekom-Chef Ron Sommer am 17. November 1996 vor der Frankfurter Börse (Quelle: AP)
Bei ihrer Einführung stand die T-Aktie bei 28,50 D-MarkBild: picture-alliance/ dpa

17 Verhandlungstage geplant

Trotzdem lehnt die Telekom einen Vergleich ab, wie ihr Rechtsanwalt Bernd-Wilhelm Schmitz gleich zu Prozessbeginn sagte. Die Klagen seien "unbegründet". Dass das Unternehmen in den USA einem Vergleich zugestimmt hatte, begründete er mit den "Unwägbarkeiten" des US-Rechtssystems, wo eine Laien-Jury entscheidet. In den USA hat die Telekom 120 Millionen Dollar Schadensersatz an Aktionäre gezahlt.

Geplant sind zunächst 17 Verhandlungstage bis Mitte Mai. Als Zeuge wird unter anderem der ehemalige Telekom-Vorstandsvorsitzende Ron Sommer erwartet. Beobachter gehen aber davon aus, dass ein Urteil nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten ist. Sollte ein Urteil nicht bis 2010 fallen, müsste sich zudem ein neuer Richter in den Fall einarbeiten. In diesem Jahr wird nämlich der Vorsitzende Richter Christian Dittrich pensioniert. (det)