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Türkei wegen Haft für Journalisten verurteilt

13. April 2021

Juristische Schlappe für Ankara: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung zweier Journalisten im Zusammenhang mit dem Putschversuch 2016 verurteilt.

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Türkei Freilassung Ahmet Altan
Juristischer Sieg für den Journalisten Ahmet AltanBild: AFP/B. Kilic

Die Inhaftierung von Ahmet Altan und Murat Aksoy stelle unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Freiheit und Sicherheit dar, beschloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Türkei müsse beiden Männern eine Entschädigung zahlen. In beiden Fällen habe es keine konkreten Beweise für die zur Last gelegten Straftaten gegeben.

Keine Beweise für Beteiligung Altans 

Die Türkei wirft dem prominenten Intellektuellen Altan die Unterstützung des Putschversuchs im Jahr 2016 vor. Der heute 71-Jährige hatte für mehrere türkische Zeitungen und TV-Sender gearbeitet und mehrere kritische Artikel über die Regierung und Präsident Recep Tayyip Erdogan geschrieben.

Altan war kurz nach dem Putsch festgenommen und 2018 wegen Umsturzversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Kurz darauf hatte ihn das Oberste Berufungsgericht der Türkei jedoch freigesprochen. Nach einem neuen Gerichtsverfahren wurde er im November 2019 dann wegen "Unterstützung einer Terrorgruppe" zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Im gleichen Jahr wurde Altan in Abwesenheit für sein Buch "Ich werde die Welt nicht wiedersehen. Texte aus dem Gefängnis" mit dem Geschwister-Scholl-Preis in München ausgezeichnet.

An den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandte Altan sich 2017, nachdem ein türkisches Gericht seine Beschwerde gegen seine Haft zurückgewiesen hatte. Eine Verwicklung in den Putschversuch hatte er stets zurückgewiesen, die Anschuldigungen nannte er "grotesk".

Straßburg Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Schon wieder eine juristische Niederlage für die Türkei: der Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteBild: picture-alliance/Winfried Rothermel

Das Gericht befasste sich nun mit der Untersuchungshaft Altans. Die Richter unterstrichen im Urteil, dass eine Inhaftierung zumindest auf einem "hinreichenden Verdacht" gründen müsse. Den habe es hier nicht gegeben. Insbesondere konnten die Straßburger Richter nach eigenen Angaben nicht nachvollziehen, dass die von Altan vor dem Putschversuch geübte Kritik belegen könne, dass er von dem Putschversuch im Vorhinein gewusst habe.

Außerdem habe der 1950 geborene Journalist und Schriftsteller aufgrund des fehlenden Zugangs zur Fallakte von einigen der gegen ihn vorliegenden Beweise erst nach seiner Anklageerhebung Kenntnis erlangt. Dies stelle eine Verletzung seiner Rechte dar. Die Türkei müsse ihm nun 16.000 Euro Entschädigung zahlen.

Inhaftierung Aksoys ohne hinreichenden Tatverdacht

Der 1968 geborene Murat Aksoy wurde ebenfalls nach dem Putschversuch 2016 wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung in Gewahrsam genommen und inhaftiert. Das Gericht stellte fest, dass es "keine plausiblen Gründe" gegeben habe, "Herrn Aksoy der Begehung einer Straftat zu verdächtigen". Daher habe die Tatsache, dass er in Untersuchungshaft genommen wurde, sein Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt und stelle einen Eingriff in sein Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Die Türkei müsse Aksoy, der im Oktober 2017 freikam, nun insgesamt knapp 14.700 Euro zahlen.

kle/ww (dpa, epd, afp)