UN-Gremium: Haft von Assange willkürlich
5. Februar 2016Eine UN-Expertengruppe hat die Festsetzung des Wikileaks-Gründers Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London als willkürlich bezeichnet. Die Arbeitsgruppe über willkürliche Verhaftungen veröffentlichte ihre Einschätzung des Assange-Falles in Genf und forderte von den britischen und schwedischen Behörden ein Ende des "Freiheitsentzuges" für Assange.
Sein Recht auf Bewegungsfreiheit müsse respektiert werden. Er habe ein Anrecht auf Entschädigung. Das Votum des UN-Gremiums ist für die Justiz in Großbritannien und in Schweden rechtlich nicht bindend.
Großbritannien und Schweden weisen Vorwürfe zurück
Großbritannien wies die Forderung der Arbeitsgruppe umgehend zurück. "Dies ändert nichts. Wir weisen jegliche Behauptung zurück, dass Julian Assange ein Opfer willkürlicher Inhaftierung ist", hieß es in einer Erklärung der Regierung. "Das Vereinigte Königreich hat den UN bereits klar gemacht, dass es die Meinung der Arbeitsgruppe formell anfechten wird."
Auch die schwedische Regierung wies die Vorwürfe zurück. Assange habe sich freiwillig entschieden in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben. "Die schwedischen Behörden haben keinen Einfluss auf seine Entscheidung, dort zu bleiben. Herr Assange kann die Botschaft jederzeit verlassen", teilte die Regierung in Stockholm mit.
Der Wikileaks-Gründer hatte sich wegen einer drohenden Festnahme durch Großbritannien und eine anschließende Überstellung nach Schweden im Sommer 2012 in die Botschaft geflüchtet. Schwedische Behörden ermitteln gegen ihn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Assange bestreitet die Anschuldigungen. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweie eine lebenslange Haft in den USA.
Assange will Reisepass zurück
Der heute 44-jährige Assange hatte 2014 bei dem Gremium unter Leitung des südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong Beschwerde eingereicht. Er machte geltend, dass er "willkürlich inhaftiert" sei, da er die Botschaft nicht verlassen könne, ohne von der britischen Polizei auf Antrag Schwedens festgenommen zu werden.
Assange hatte vor der Entscheidung erklärt, sollte die UN-Arbeitsgruppe seine Sicht der Lage teilen, erwarte er sofort seinen Reisepass zurück. Zudem müssten dann alle Versuche, ihn festzunehmen, eingestellt werden. Der Wikileaks-Gründer will nun über sein weiteres Vorgehen entscheiden.
cr/nem (dpa, afp, rtr, ap, epd)