1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Urteil: Schutzsuchenden droht in Italien Not

29. Juli 2021

Die Bedingungen in dem EU-Land seien so schlecht, dass Flüchtlinge nicht dorthin zurückgebracht werden dürften, befindet ein Gericht in Nordrhein-Westfalen.

https://p.dw.com/p/3yFF9
Münster, NRW | Verfassungsgerichtshof, Oberverwaltungsgericht
Bis auf Brandenburg hat jedes deutsche Bundesland ein Oberverwaltungsgericht - in NRW ist der Sitz Münster (Archivbild)Bild: Guido Kirchner/dpa/picture alliance

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Rücküberstellung von zwei Flüchtlingen nach Italien aus Sorge über die dort für sie herrschenden Lebensbedingungen untersagt. Es bestehe die "ernsthafte Gefahr", dass die beiden Männer in dem Land über längere Zeit "elementare Bedürfnisse" wie Unterkunft und Verpflegung nicht befriedigen könnten, teilte das Gericht mit.

Der eine von ihnen stammt aus Somalia und ist in Italien als schutzberechtigt anerkannt. Der andere kommt aus Mali und hatte vor seiner Weiterreise nach Deutschland bereits in Italien Asyl beantragt. In beiden Fällen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deshalb die weiteren Asylanträge abgelehnt und eine Rückführung in das südeuropäische EU-Land verfügt. Hiergegen hatten die Männer geklagt.

"Ernsthafte Gefahr einer erniedrigenden Behandlung"

Das OVG begründete sein Urteil mit dem in Italien geltenden System für Flüchtlinge, das nur für besonders verletzliche Menschen wie Kranke oder Familien mit Kindern "ausnahmsweise" eine Versorgung und Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen vorsehe. Für die zwei Kläger stünden indes keine Unterkünfte oder Wohnungen bereit, zudem seien sie mittellos und hätten angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage in Italien auch keine Chance auf eine Beschäftigung, die ihren Lebensunterhalt sichere.

Rom, Italien | Geflüchtete in besetztem Haus
Prekäre Lebensverhältnisse: Flüchtlinge in einem leerstehenden Haus in Rom (Archivbild)Bild: Filippo Monteforte/AFP/Getty Images

Letztlich drohe den beiden Männern in dem EU-Mitgliedsland daher "die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung", so das OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, eine Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen könnten die Behörden aber noch mit einer Beschwerde beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht vorgehen.

Ähnlicher Befund für Griechenland

Mit vergleichbaren Urteilen hatten Oberverwaltungsgerichte zuletzt bereits die Rücküberstellung von Flüchtlingen in den EU-Staat Griechenland verboten. Auch dort drohe den Betroffenen wegen des völligen Fehlens von Hilfs- und Unterstützungsleistungen binnen kürzester Zeit das Abrutschen in extreme materielle Not und Obdachlosigkeit, hieß es in den Beschlüssen der beiden OVG in Münster und im niedersächsischen Lüneburg von Januar und April.

jj/pg (dpa, afp, kna)