US-Gericht verlängert Frist im Tiktok-Streit
28. September 2020Die beliebte Video-App Tiktok ist einem Download-Stopp in den USA vorerst entgangen. Bundesrichter Carl Nichols erließ wenige Stunden vor Inkrafttreten der von Präsident Donald Trumps Regierung angeordneten Verordnung eine einstweilige Verfügung dagegen. Tiktok hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht. Einen anderen Antrag des sozialen Netzwerks, das dem chinesischen Konzern Bytedance gehört, lehnte Nichols jedoch ab: Am 12. November droht der App weiter das von Trump angeordnete Komplettverbot in den USA.
Wer hält die Mehrheit?
Die Lage um Tiktok bleibt unklar: Trump hatte zwar verkündet, er habe einen grundsätzlichen Deal zum Fortbestand der App in den Händen amerikanischer Unternehmen abgesegnet. Der Softwarekonzern Oracle und der Einzelhändler Walmart sollen das US-Geschäft übernehmen.
Doch seitdem gab es widersprüchliche Angaben dazu, ob Bytedance ihnen tatsächlich eine Mehrheits- oder nur eine Minderheitsbeteiligung einräumen würde: Oracle und Walmart erklärten, sie würden nur 20 Prozent an der neuen Firma Tiktok Global halten, während Bytedance 80 Prozent kontrolliere. In US-Regierungskreisen wurde argumentiert, man könne sehr wohl von einer mehrheitlich amerikanischen Kontrolle sprechen, weil US-Risikoinvestoren ihrerseits 40 Prozent an Bytedance hielten. Seitdem verzögert sich der Abschluss einer endgültigen Vereinbarung.
Sorge um Sicherheit oder Wiederwahl?
Hintergrund für die Intervention des Präsidenten sind Spionagevorwürfe: Trump hegt den Verdacht, dass die chinesische Regierung Zugriff auf über die App gesammelten Daten amerikanischer Nutzer habe. Tiktok argumentiert, Trump sei nicht besorgt über die nationale Sicherheit, sondern erhoffe sich davon ein besseres Abschneiden bei der Präsidentschaftswahl am 3. November. Trumps im Januar endende vierjährige Amtszeit war geprägt von einer wirtschaftlichen Auseinandersetzung mit China, in der beide Seiten einander mit Strafzöllen überzogen. Umfragen zufolge muss Trump um seine Wiederwahl bangen.
ehl/se (dpa, afp)