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Politik

Gemeinsame Schadenersatzklage künftig möglich

14. Juni 2018

Verbraucher können sich künftig bei Schadenersatzklagen gegen Unternehmen zusammenschließen. Der Bundestag hat die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage beschlossen.

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Bild: picture-alliance/dpa/J. Büttner

Verbraucherschützer sprechen von einem Meilenstein. Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage (MFK) beschlossen. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten geschlossen für das Gesetz, die Oppositionsfraktionen geschlossen dagegen.

Mit der Musterklage können Betroffene vertreten durch Verbände gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten, damit mögliche Ansprüche geschädigter VW-Kunden nicht verjähren. "Heute wird Rechtsgeschichte geschrieben", sagte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

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Justiz- und Verbraucherministerin Katarina Barley während der Debatte im BundestagBild: picture-alliance/dpa/J. Büttner

Opposition spricht von "Mogelpackung"

Durch die MFK sollen sich Verbraucher mit gleich gelagerten Schäden der Klage eines Verbandes anschließen können, indem sie sich in ein Klageregister eintragen. Sie vermeiden dadurch hohe und abschreckende Prozesskosten. Ziel der Musterklage ist ein Vergleich oder die Feststellung eines Schadens, der individuelle Schadensersatzprozesse wesentlich vereinfacht, da die Beweisführung bereits erbracht wurde. Klageberechtigt sind nur bestimmte Verbände.

Die Opposition sprach von einer "Mogelpackung" und kritisierte zahlreiche Fehler und Mängel. Zudem sei das Gesetz in zu großer Eile "durchgepeitscht" worden.

jv/stu (dpa, afp, rtr)