Verbraucherschützer mahnen Facebook ab
26. Februar 2015Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat ein erneutes Unterlassungsverfahren gegen Facebook eingeleitet und das Online-Netzwerk abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen 19 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie des US-Unternehmens gegen deutsches Recht.
Nutzer sollen zustimmen können
Wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden, sei nicht auf den ersten Blick zu erkennen, kritisierte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.
Justizminister Heiko Maas, in dessen Ressort auch der Verbraucherschutz fällt, begrüßte den Schritt. "Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen jetzt rechtlich überprüft werden", sagte er in Berlin. Maas bezeichnete die Formulierungen in Facebooks Datenschutzbestimmungen als "zu unkonkret". Nutzer wüssten daher nicht, welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. "Facebook lässt sich pauschal umfassende Möglichkeiten einräumen, ohne dass dies für die Nutzer transparent ist", kritisierte er.
Auch außerhalb von facebook werden Daten gesammelt
Ende Januar hatte Facebook neue Nutzungsbedingungen eingeführt, die im Vorfeld von Datenschützern und Politikern deutlich kritisiert worden waren. Darin sind Werbeanzeigen ein wesentlicher Bestandteil. Um sie noch stärker auf die Nutzer zuzuschneiden, will das Online-Netzwerk auch deren Surfverhalten außerhalb von Facebook auswerten. Wer die neuen Regeln ablehnt, hat nur die Möglichkeit, sich komplett abzumelden. Wer bleibt, akzeptiert damit die Bedingungen.
Facebook wies die Beschwerde der Verbraucherschützer zurück. "Wir sind zuversichtlich, dass die Aktualisierungen dem geltenden Recht entsprechen", heißt es in einer Erklärung. Darin wird auf die irische Datenschutzbehörde verwiesen, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Das Unternehmen aus Menlo Park in Kalifornien führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus. Daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig.
Aber: Die deutschen Verbraucherzentralen haben in der Vergangenheit bereits US-Giganten wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.
uh/ml (dpa,afp)