Vergewaltigung: Strafen einfacher möglich
16. März 2016Für Vergewaltigungsopfer soll es künftig einfacher werden, eine Bestrafung des Täters zu erreichen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Der Gesetzentwurf stellt sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann unter Strafe, wenn der Mann keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat.
Opfer überrumpeln oder ihre Arglosigkeit ausnutzen
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: "Viele Fälle, in denen das Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmt oder sich ihr wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetzt, können bislang strafrechtlich nicht geahndet werden - es ist höchste Zeit, dass sich das ändert." Ein Vergewaltiger soll künftig auch dann verurteilt werden können, wenn sich sein Opfer nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat. Voraussetzung dafür ist, dass er das Opfer - in den meisten Fällen sind das Frauen - überrumpelt und dabei seine Arglosigkeit ausgenutzt hat.
Auch in Fällen, in denen das Opfer befürchten muss, dass ihm durch eine Weigerung erhebliche Nachteile entstehen könnten, wäre in Zukunft eine Bestrafung möglich. Die Forderung des Bundesrates, dass schon ein klar formuliertes "Nein" für die Bestrafung ausreichen soll, ist in dem Entwurf aber nicht enthalten. Maas sprach von einem insgesamt wichtigen Schritt zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung. Bei der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung habe es bislang inakzeptable Schutzlücken gegeben.
Kritik von Behinderten- und Missbrauchsbeauftragten
Interessenverbände zeigten sich dagegen enttäuscht. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, begrüßte zwar, dass Strafbarkeitslücken geschlossen würden. Insgesamt bleibt der Entwurf jedoch hinter den Forderungen der Behindertenverbände und des Inklusionsbeirates zurück. "Es wäre sinnvoll gewesen, alle sexuellen Handlungen, die nicht mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen, unter Strafe zu stellen", erklärte Bentele. Sie forderte zudem mehr Präventionsmaßnahmen sowie eine striktere Strafverfolgung. "Oftmals können sich die Opfer aufgrund ihrer Behinderung nicht richtig mitteilen. Hier muss mehr Hilfestellung geleistet werden", sagte Bentele.
Auch der Betroffenenrat beim Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, nannte die Novelle unzureichend. Zunächst müssten die Rechtslage, die Verfahrensführung, die Ursachen und Begründungen bei Verfahrenseinstellungen sowie die Begründungen der Urteile bei allen sexualisierten Übergriffen evaluiert werden, forderte der Betroffenenrat. Zudem sprach sich der Rat für eine repräsentative bundesweite Studie über den Umgang mit Sexualstraffällen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aus.
sti/cr (dpa, kna, afp)