Polanskis Auslieferung wird verhandelt
17. Februar 2015Wie die polnische Nachrichtenagentur PAP bekanntgab, wird das Bezirksgericht im südpolnischen Krakau sich am Mittwoch, dem 25. Februar, mit einem entsprechenden Antrag der US-Justizbehörden befassen. Ob die Entscheidung noch am gleichen Tag fallen werde, sei indessen noch nicht bekannt. Polanski wird vorgeworfen, 1977 Sex mit einer 13-Jährigen gehabt zu haben. Bereits damals hatte er sich zu der Tat bekannt, war kurz vor einer möglichen Verurteilung jedoch nach Frankreich geflüchtet.
Endgültiges Urteil steht an
Nach seiner Flucht mied Polanski die Vereinigten Staaten, um einer Festnahme zu entgehen. Neben der polnischen hat der Regisseur auch die französische Staatsbürgerschaft. Als er im Oktober 2014 zur Eröffnung des Jüdischen Museums nach Warschau reiste, stellten die US-Behörden einen Auslieferungsantrag. Daraufhin wurde der 81-Jährige von den polnischen Behörden befragt, aber wieder freigelassen: Die Entscheidung über das Auslieferungsgesuch muss in Polen von einem Gericht entschieden werden. Lehnt das Gericht in Krakau ab, wäre diese Entscheidung endgültig. Im Falle einer Entscheidung für die Auslieferung liegt das letzte Wort bei Justizminister Cezary Grabarczyk.
In einer Stellungnahme hatte die polnische Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen Polanski bereit im Jahr 2010 als nach polnischem Recht verjährt bezeichnet. Im gleichen Jahr lehnte die Schweiz einen Auslieferungsantrag ab. Der Beschuldigte betonte nach dem aktuellen Auslieferungsantrag, er habe Vertrauen in die polnische Justiz. Seine Anwälte hätten den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, so die Nachrichtenagentur PAP. Polanski, der 2003 einen Oscar für sein zur Nazi-Zeit spielendes Drama "Der Pianist" gewann, plant 2015 neue Dreharbeiten in Polen.
jz/suc (dpa, PAP)