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"Vermieter diskriminieren mit einem Lächeln"

Uta Steinwehr30. Mai 2016

AfD-Vize Gauland erntete Empörung mit der Aussage, die Leute würden "einen Boateng nicht als Nachbarn haben wollen". Diesen Rassismus gebe es in Deutschland in vielen Fällen tatsächlich, kritisiert Daniel Bartel.

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Klingelschilder mit deutschen und ausländischen Namen (Foto: picture alliance)
Menschen mit ausländisch klingenden Namen haben es oft schwer, eine Wohnung zu findenBild: picture-alliance/M. Scholz

Deutsche Welle: Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland sagte im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, Menschen wollen jemanden wie Jérôme Boateng nicht als Nachbarn haben. Wie viel Wahrheit steckt in der Aussage?

Daniel Bartel: Fakt ist, dass es Rassismus in Deutschland gibt und dass es tatsächlich Menschen gibt, die keine schwarzen, keine migrantischen oder andere Nachbarn haben möchten. Das beruht auf Zuschreibungen wie Hautfarbe. Wie weit verbreitet das ist, lässt sich aber schwer sagen.

Wie sieht eine Diskriminierung vonseiten der Nachbarn aus?

Das sind Beleidigungen im Treppenhaus, dumme Witze, Schmierereien an den Briefkästen, ungerechtfertigte Beschwerden an den Vermieter, dass es zu laut sei, dass es stinken würde. Oder auch Anrufe bei der Polizei. Wohnen ist eine sehr intime Sache, die Wohnung ist ein Rückzugsbereich. Diese Aktionen greifen das Sicherheitsgefühl und das Wohlbefinden an, zu Hause sein zu können. Von den Anfeindungen sind nicht nur Erwachsene betroffen, sondern auch Kinder.

Und die Vermieter?

Daniel Bartel Antidiskriminierungsverband Deutschland advd
Daniel Bartel: Diskriminierung gibt es in sämtlichen LebensbereichenBild: Betty Pabst

Das kann sich auf alle Phasen des Mietverhältnisses beziehen. Das geht los mit dem Prozess der Bewerbung um eine Wohnung, mit der Nachfrage, mit der Einladung oder Nicht-Einladung zu einem Besichtigungstermin, welche Dokumente die Mieter vorlegen müssen. Das geht damit weiter, wie das Mietverhältnis gestaltet wird. Im vergangenen Jahr gab es einen Fall in Berlin, bei dem die Mieten selektiv erhöht wurden. Ein größerer Vermieter hatte bei den Mietparteien mit Migrationshintergrund oder muslimischer Religionszugehörigkeit die Miete erhöht, wohingegen die Miete bei den mehrheitsdeutschen Mietparteien gleich geblieben ist - mit der vermuteten Motivation, dass Erstere ausziehen und die Wohnungen neu vergeben werden können. Diskriminierung kann auch beim Beenden des Mietverhältnisses stattfinden, wann wem aus welchen Gründen gekündigt wird.

Welche anderen Formen der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt abseits der ethnischen gibt es?

Es gibt Diskriminierungen aufgrund von Religionszugehörigkeit oder dem Fakt, dass Kinder oder eine bestimmte Anzahl von Kindern mit in die Wohnung ziehen würden. Menschen erleben Diskriminierung aufgrund von Behinderungen, schon strukturell, weil der Anteil barrierefreier Wohnungen sehr begrenzt ist, aber auch aufgrund konkreter Zuschreibungen wie bei psychischen Beeinträchtigungen. Auch aufgrund von Einkommen und dem sozialen Status kann diskriminiert werden, das ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht geschützt.

Es gibt gesetzliche Ausnahmen für Vermieter, so dass sie legal diskriminieren können. Was genau ist damit gemeint?

Natürlich dürfen sich Vermieter aussuchen, wem sie eine Wohnung vermieten. Bestimmte Merkmale wie die Herkunft, das Geschlecht, die sexuelle Identität, die Religion, eine Behinderung oder das Lebensalter dürfen dabei allerdings keine Rolle spielen. Hier gibt es einen klaren gesetzlich geregelten Diskriminierungsschutz. Es gibt nur eine Ausnahme wenn es sich um ein besonderes Näheverhältnis handelt und Vermieter zum Beispiel auf demselben Grundstück wohnen. Außerdem dürfen Vermieter dafür sorgen, dass eine sozial ausgewogene Bewohnerstruktur entsteht, also dass Häuser oder ganze Wohnviertel möglichst eine Vielfalt repräsentieren sollen und gleichzeitig lebenswert sind. Das war gedacht, um homogene Wohnstrukturen aufzulösen und zu öffnen. Diese Ausnahme wird zum Teil jedoch diskriminierend gegen Migranten angewendet. Und es gibt eine dritte Einschränkung, die aus meiner Sicht problematisch ist: Kleine und Kleinstvermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten, fallen nicht unter das Diskriminierungsverbot - außer, wenn sie aus rassistischen Gründen diskriminieren.

In welchen Lebensbereichen gibt es in Deutschland noch Diskriminierung?

In sämtlichen Lebensbereichen: in sozialen Beziehungen, im Bereich Güter- und Dienstleistungen, wie Zugang zu Diskotheken, alles was mit Arbeit zu tun hat oder auch im Gesundheitsbereich. Relativ häufig wird berichtet, dass Menschen, die HIV-positiv sind, keine Behandlung bekommen oder nur zu bestimmten Zeiten eine Praxis aufsuchen dürfen. Auch Geflüchtete oder Sozialarbeiter, die für sie anrufen, bekommen häufig keine Termine. Wenn sie dann noch einmal anrufen und sagen: "Ich brauche einen Termin für eine Freundin" und es unklar lassen, dass es sich um Geflüchtete handelt, ist plötzlich ein Termin möglich. Auch schwangere Frauen mit einer Behinderung müssen Zugang zu einem Gynäkologen haben, viele Arztpraxen sind nicht barrierefrei.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene - auch rechtlich - wenn sie den Verdacht haben, diskriminiert worden zu sein?

Das Recht steht auf ihrer Seite. Wenn es genug Indizien gibt, könnten sie klagen. Tatsächlich ist der Weg zu einer Klage relativ aufwendig und wird von vielen Betroffenen nicht gegangen. Das ist geschätzt ein einstelliger Prozentsatz. Der Großteil tut es nicht, weil man viel Zeit und Energie in eine Klage investieren muss, oder es eher ein Verdacht ohne konkrete Beweise ist. Diskriminierung ist in den meisten Fällen nicht explizit. Vermieter bleiben bei einer allgemeinen Aussage. Auf die Anfrage nach einer Wohnung wird mit einem Lächeln geantwortet: 'Tut uns leid, wir haben leider keine Wohnung', obwohl Wohnungen da sind. Es ist schwer, die Diskriminierung im konkreten Fall nachzuweisen.

Daniel Bartel ist Geschäftsführer des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd). Das ist der Dachverband der unabhängigen Antidiskriminierungsbüros und -stellen im gesamten Bundesgebiet. Als Berater arbeitet Daniel Bartel beim Antidiskriminierungsbüro Sachsen.