Berliner Ausstellung zur Homosexualität
12. Juni 2015Der weltweit geführte Diskurs um die Gleichberechtigung Homosexueller sei Anlass, mit der Schau "Homosexualität_en" ein sowohl gesellschaftlich als auch politisch aktuelles Thema in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, teilten beide Museen am Freitag in Berlin mit.
Gezeigt wird die Geschichte gleichgeschlechtlicher Sexualität bis in die Gegenwart: wie Homosexuelle von der Gesetzgebung kriminalisiert, von der Medizin pathologisiert und gesellschaftlich ausgegrenzt wurden. Zu sehen ist zum Beispiel ein Exemplar der ersten reichseinheitlich geltenden weltlichen Strafvorschrift "Constitutio Criminalis Carolina" aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die im Rückgriff auf religiöse Traditionen sexuelle Handlungen "wider die Natur" von Frauen wie Männern mit dem "Feuertod" bestrafte. Die Ausstellung illustriert weiter das Bemühen von Medizin und Psychologie, sexuelle und geschlechtliche "Abweichungen" zu diagnostizieren und zu "heilen".
Paragraf 175
Thematisiert wird die rechtlichen Entwicklung des Paragrafen 175 des Deutschen Strafgesetzbuches, heißt es in der Presseerklärung der beiden Museen. Dieser stellte homosexuelle Handlungen unter Strafe, trat im Jahr 1872 in Kraft, wurde während der NS-Zeit verschärft, bis 1945 beibehalten und erst 1994 endgültig abgeschafft. Auch der Lesben- und Schwulenbewegung, die seit den 1960er Jahren an Dynamik gewann und das gesellschaftliche Verständnis von geschlechtlicher Identität maßgeblich veränderte, widmet die Ausstellung viel Raum.
Die Schau wird von der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder gefördert und findet vom 26. Juni bis 1. Dezember 2015 sowohl im Schwulen Museum als auch im Deutschen Historischen Museum in Berlin statt.
az/suc (epd/Deutsches Historisches Museum/Schwules Museum)