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Bundesverfassungsgericht billigt Euro-Hilfen

7. September 2011

Mitten in die Etatdebatte des Bundestags platzt die Entscheidung der Karlsruher Richter: Euro-Rettungsschirm und Griechen-Hilfe sind verfassungsgemäß. Allerdings muss das Parlament stärker beteiligt werden.

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (Foto: Uli Deck dpa/lsw)
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied über die Finanzhilfen für notleidende Euro-StaatenBild: picture alliance/dpa

Die milliardenschweren Euro-Hilfen Deutschlands sind verfassungsgemäß, erfordern in Zukunft aber mehr Mitspracherechte des Parlaments. Unter diesen Auflagen billigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch (07.09.2011) sowohl den Euro-Rettungsschirm EFSF als auch die bilateralen Griechenland-Hilfen. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden damit verworfen.

Künftige derartige Hilfen wurden an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags jedem Schritt zustimmen muss. Laut Grundgesetz müsse die Entscheidung über den Staatshaushalt als "grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit" in der Hand des Parlaments bleiben, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Voßkuhle zur Begründung.

"Budget-Recht nicht beeinträchtigt"

Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty (Foto: dpa)
Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty legten die Verfassungsbeschwerde einBild: picture alliance/dpa

Die Richter gelangten zu dem Schluss, dass die Anfang Mai vom Bundestag gebilligten deutschen Bürgschaften für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro und auch die kurz darauf beschlossene Beteiligung am Euro-Rettungsschirm mit 123 Milliarden Euro mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Bundestag habe mit dieser Zustimmung weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie unzulässig beeinträchtigt, wie die Kläger argumentiert hatten. Diese hatten ins Feld geführt, dass die gigantischen Garantiesummen im Krisenfall die Etatplanungen extrem belasten und ihn damit letztlich seiner Gestaltungsrechte berauben würden.

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts hatte sich von den ursprünglich über 50 Klagen gegen die Finanzhilfen und den EFSF sechs ausgewählt. Kläger dieses Pilotverfahrens waren damit eine Reihe als Europa- und Euro-Skeptiker bekannte Professoren wie der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider sowie der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler von der CSU.

Merkel verteidigt Europa-Kurs

Schäuble mit Merkel im Bundestag (Foto:ap)
Merkel mit Finanzminister Schäuble bei der EtatdebatteBild: dapd

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts verteidigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag den finanz- und europapolitischen Kurs ihrer Koalition. Der Euro sei auch ein Garant für Demokratie und Stabilität, hob Merkel in der Aussprache über den Kanzleretat hervor, die traditionell zur Generaldebatte über den Regierungskurs genutzt wird. "Scheitert der Euro, scheitert Europa", sagte Merkel. "Er darf nicht scheitern, und er wird nicht scheitern."

Hauptproblem sei die hohe Verschuldung europäischer Staaten, die Ergebnis einer jahrzehntelangen falschen Strategie sei, so die Kanzlerin. Gemeinsam mit den europäischen Partnern arbeite man an einer "Stabilitätsunion", mit "Eigenverantwortung und Solidarität". Die CDU-Chefin räumte ein, dass die Regulierung der Finanzmärkte noch nicht so weit sei wie nötig. Hier müsse es als Lehre der Krise mehr Leitplanken geben.

Unsichere Mehrheit

Oppositionsführer Frank-Walter Steinmeier (SPD) warf der Bundesregierung vor, orientierungslos "herumzustolpern" und nur noch als "Getriebene der Finanzmärkte" zu handeln. Ungeachtet dessen signalisierte er noch einmal Zustimmung zu den Euro-Hilfen. Da die schwarz-gelbe Koalition sich angeblich um Einheit in dieser Frage bemühe, sei ihm die heftige Kritik von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an der SPD vom Vortag um so unverständlicher, klagte Steinmeier.

Schon am Donnerstag soll im Bundestag das neue Gesetz über eine Erweiterung des Euro-Rettungsschirms behandelt werden. In den Fraktionen von Union und FDP waren bei Probeabstimmungen 25 Abweichler bekannt geworden. Die schwarz-gelbe Koalition hätte damit für ihre Pläne keine eigene Mehrheit im Parlament.

Autor: Siegfried Scheithauer (dapd, afp, dpa)

Redaktion: Dirk Eckert