Dreier-Allianz gegen Bayerns Polizeigesetz
10. September 2018Um das umstrittene neue Polizeigesetz in München zu Fall zu bringen, haben sich drei Bundestagsparteien in Berlin zu einer außergewöhnlichen Allianz zusammengetan. "Allianz für den Rechtsstaat" heißt das Bündnis, das gemeinsam Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Mit einer sogenannten Normenkontrollklage werden die Karlsruher Richter aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen.
Die drei Parteien begründeten das gemeinsame Vorgehen auch damit, dass sie nur zusammen genügend Abgeordnete stellen, um die Hürde für eine Verfassungsklage zu überspringen. Nach dem Grundgesetz müssen mindestens ein Viertel der Parlamentarier eine Überprüfung des Gesetzes beantragen.
"Angriff auf die Freiheit"
FDP-Fraktionschef Christian Lindner nannte das Gesetz einen "Angriff auf die Freiheit". Die Trennung von Polizei und Geheimdiensten müsse erhalten bleiben. "Wir brauchen keine Geheimpolizei", betonte Lindner. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse für die Terrorismusbekämpfung zugestanden. Die CSU-Regierung in Bayern habe diese nun aber auf die "Alltagskriminalität" ausgeweitet. Lindner verwies unter anderem auf den sogenannten Präventivgewahrsam, der laut dem bayerischen Gesetz "bei drohender Gefahr" für drei Monate verhängt und immer wieder verlängert werden kann.
Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, erklärte, durch die Neuregelung würden "Menschen unter Generalverdacht gestellt". Das bayerische Regelwerk stelle die Bürgerrechte in Frage. Das seien die Gründe, weshalb sich die drei Parteien zur "Allianz für den Rechtsstaat" zusammengefunden hätten. Göring Eckardt unterstrich, sie fühle sich durch das bayerische Gesetz an ihr Leben in der DDR erinnert. Dort hätten die Bürger jederzeit ohne Anlass aufgefordert werden können, ihren Ausweis zu zeigen. Jeder habe unter Verdacht gestellt werden können - so sei es nun auch in Bayern.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sprach von der "Schaffung einer umfassenden Kontrollkompetenz, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat". Das Gesetz senke die Schwelle für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger stark ab. Außerdem werde die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verwischt.
Es genügt eine "drohende Gefahr"
Mit dem im Mai im bayerischen Landtag verabschiedeten Gesetz werden die Rechte der Polizei ausgeweitet. Schwerpunkt ist die vorbeugende Abwehr von Straftaten. Die Polizei kann nun schon aktiv werden, wenn sie Gefahren erwartet, ohne genau anzugeben, wann und wo damit zu rechnen ist. Bislang musste eine konkrete Gefahr nachgewiesen werden. Nun genügt ganz allgemein eine "drohende Gefahr".
Eine neue Möglichkeit ist die Präventivhaft. Demnach können Menschen, von denen eine Gefahr ausgehen soll, bei richterlicher Zustimmung für maximal drei Monate in Gewahrsam genommen werden. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 polizeiliche Maßnahmen bei drohender Gefahr gebilligt. Allerdings bezog sich dies nur auf terroristische Bedrohungen, während das bayerische Gesetz auch auf allgemeine Kriminalität abzielt.
Die Novelle steht seit Monaten in der Kritik. Vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem bayerischen Verfassungsgerichtshof wurden bereits weitere Klagen eingereicht. Zudem beteiligten sich zehntausende Menschen an Demonstrationen gegen die Neuregelungen. Die Gegner fürchten zu weitgehende und undefinierte Befugnisse der Polizei.
Söder gibt sich unbeeindruckt
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zeigte sich "gelassen und überrascht" über die jüngste parteiübergreifende Initiative. "Gelassen, weil wir fest überzeugt sind, dass das was wir vorgeschlagen haben, verfassungsgemäß ist", betonte er in München und verwies auf andere Bundesländer, die zumindest in Grundzügen das bayerische Gesetz übernehmen würden. Überrascht sei er aber über die Kombination der Kläger. "FDP, Linkspartei und Grüne zusammen in einer förmlichen Antragsgemeinschaft?" Die Zusammenstellung der "humoresken Truppe" zeige eine hemmungslose Orientierungslosigkeit.
kle/uh (dpa, afp, tagesschau.de)