EU-Bürger können sich um Aufenthalt bewerben
21. Juni 2018Derzeit leben knapp vier Millionen EU-Bürger in Großbritannien. Bislang war ihr Schicksal nach dem Brexit unklar. Wie das britische Innenminsiterium jetzt mitteilte, haben sie die Möglichkeit sich bis Sommer 2021 um eine Aufenthaltsgenehmigung in Großbritannien zu bewerben. Wer nach dem EU-Austrittsdatum am 29. März 2019 nach Großbritannien kommt und dauerhaft bleiben will, muss sich bei der Einreise registrieren lassen.
Das Antragsverfahren solle "so einfach wie möglich sein", und die noch andauernden Vorbereitungen in den Behörden sollen bis Ende März 2019 abgeschlossen werden, sagte Innenminister Sajid Javid vor dem Oberhaus des britischen Parlaments in London. Die Anträge können ab Herbst im Internet oder über eine App auf dem Smartphone gestellt werden.
Genaue Details veröffentlicht
Für den Antrag müssen Interessierte ihren Wohnsitz und ihre Identität nachweisen und dürfen nicht schwer straffällig geworden sein. Ein Mindesteinkommen werde dagegen nicht gefordert, außerdem können die EU-Ausländer ihre Familien ins Vereinigte Königreich nachholen. Wer seit mehr als fünf Jahren in Großbritannien lebt, erhalte eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis. Bewerben können sich EU-Ausländer zunächst für eine fünfjährige Bleibeberechtigung. Für Erwachsene kostet der Antrag 65 Pfund (umgerechnet rund 74 Euro), für Kinder 32,50 Pfund. Für alle wird der Antrag auf "Niedererlassungserlaubnis" verpflichtend sein.
Zudem sollen sich Bürger aus den Schengen-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein sowie der Schweiz auf diesem Weg für Aufenthaltsgenehmigungen bewerben können. Irische Bürger müssen sich den Plänen zufolge dagegen nicht für Aufenthaltsgenehmigungen einschreiben.
Kritik kam umgehend vom Brexit-Beauftragten des Europaparlaments, Guy Verhofstadt. EU-Bürger würden durch die Gebühren für den Brexit "bestraft" werden, kritisierte er die Pläne auf Twitter. Gleichzeitig klagte er über einen "Mangel an Vorbereitungen" für das Schicksal der rund eine Million britischen Bürger in der EU.
sam/uh (afp, dpa)