EU verschärft das Defizitverfahren gegen Deutschland
14. März 2006Die EU-Finanzminister haben am Dienstag (14.3.2006) das Defizitverfahren gegen Deutschland verschärft. Die Minister segneten in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag von EU-Wirtschafts- und Finanzkommissar Joaquin Almunia ab, nach dem Deutschland den Stabilitätspakt 2007 wieder einhalten muss.
Frist bis 2007
Die Finanzminister der 25 Staaten setzten Deutschland in Brüssel eine letzte Frist bis Ende 2007, um den Stabilitätspakt wieder einzuhalten. Sollte die Neuverschuldung dann entgegen der Planung der Bundesregierung erneut über drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen, würden Sanktionen bis hin zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe drohen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück akzeptierte die Verschärfung, um die durch früheren Streit erschütterte Glaubwürdigkeit des Stabilitätspaktes zu sichern. Im Gegenzug hatte die EU-Kommission den von der Bundesregierung beschlossenen Konsolidierungskurs hingenommen und auf stärkere Einsparungen bereits in diesem Jahr verzichtet.
Der Euro-Stabilitätspakt sieht ein Defizitverfahren gegen Haushaltssünder vor, deren Neuverschuldung drei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) übersteigt. Am Ende dieser Prozedur kann der EU-Finanzministerrat Geldbußen von 0,2 bis 0,5 Prozent des BIP verhängen. Im Falle Deutschlands wären dies maximal etwa zehn Milliarden Euro. Berlin verstößt seit 2002 mit einer Neuverschuldung von mehr als drei Prozent gegen den Stabilitätspakt. Die EU-Finanzminister hatten das deutsche Verfahren im November 2003 auf Eis gelegt. Da Deutschland auch im vergangenen Jahr entgegen erster Zusagen wieder eine überhöhte Neuverschuldung hatte, nahm die EU am Dienstag in Brüssel die Bußprozedur wieder auf.
Regelmäßige Berichte
Bei der nun beschlossenen Verschärfung wird Deutschland mit einer Frist von vier Monaten "in Verzug gesetzt". Bisher ist nur Griechenland auf dieser Stufe angekommen. Falls Berlin innerhalb der Vier-Monatsfrist - also bis 14. Juli - überzeugende Sparmaßnahmen einleitet, kann die Prozedur dann wieder ausgesetzt werden. Darauf setzt Deutschland. 2007 soll die Schuldengrenze wieder eingehalten werden.
Regelmäßige Berichte an die Kommission über die Entwicklung des Haushalts sind auch bei einer Aussetzung weiter nötig. Sie sind alle sechs Monate fällig - jeweils zum 1. Oktober und zum 1. April. Falls Deutschland von kommendem Jahr an dauerhaft die Defizitgrenze einhält, könnte die Strafprozedur im zweiten Quartal 2008 endgültig eingestellt werden. Der letzte Finanzbericht an Brüssel müsste in diesem Fall am 1. April 2008 geschickt werden.
Der Verfahrensschritt der Verschärfung kann unter bestimmten Bedingungen wiederholt werden, es winkt ein zusätzliches Jahr. Falls jedoch der Staat den EU-Beschlüssen nicht folgt, wird die Stufe der Sanktionen erreicht. In letzter Konsequenz drohen dabei die milliardenschweren Geldbußen. Fünf der zwölf Länder der Euro-Zone sind mit Defizit-Verfahren konfrontiert. (sams/stu)