EuGH: Diskriminierung Homosexueller in Polen
12. Januar 2023Polen diskriminiert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) homosexuelle Selbstständige. Das oberste EU-Gericht entschied in Luxemburg, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für Selbstständige gelte. Daher dürfe die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen nicht wegen dessen sexueller Ausrichtung beendet werden. Andernfalls würde das EU-Antidiskriminierungsgesetz seiner Wirkung beraubt, so die Richter.
Der EuGH antwortete mit seinem Urteil auf Fragen eines polnischen Gerichts. Bislang ist es in dem Land gestattet, einen Vertrag mit einem Selbstständigen wegen dessen sexueller Orientierung abzulehnen.
Musikvideo für mehr Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren
Hintergrund ist die Klage eines langjährigen freien Video-Redakteurs des polnischen öffentlich-rechtlichen Senders TVP. Im Dezember 2017 veröffentlichten er und sein Lebensgefährte auf Youtube ein Weihnachtsmusikvideo, das für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren warb. Kurz danach teilte ihm TVP mit, dass sein laufender Vertrag beendet worden sei und kein neuer Vertrag geschlossen werde.
Der freie Mitarbeiter verlangt im Gegenzug vor dem betreffenden polnischen Gericht Schadenersatz in Höhe von umgerechnet etwa zehntausend Euro wie auch Schmerzensgeld. Die Richter müssen den Fall nun entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen.
sti/fab (afp, dpa, kna)