Gelbes Licht für Kauf von Staatsanleihen
14. Januar 2015An diesem Mittwoch hat die Finanzwelt gespannt auf die Worte von Pedro Cruz Villalón, dem Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewartet. Die Europäische Zentralbank (EZB) darf nach Ansicht des Gutachters am Europäischen Gerichtshof grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Ein entsprechendes Programm der Notenbank sei rechtmäßig, schrieb der einflussreiche Gutachter am Mittwoch. Voraussetzung sei, dass die EZB solche Käufe gut begründe und diese verhältnismäßig seien.Ein Urteil wird im Herbst erwartet, das Gutachten gilt aber als Vorentscheidung, weil sich die Richter in der Regel an das Plädoyer des Generalanwalts halten.
Die EZB ist in Ländern wie Griechenland Teil der sogenannten Troika aus EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds, die für die Überwachung der Reformauflagen zuständig ist. Über eine mögliche Begrenzung von Anleihenkaufprogrammen der EZB sagte Cruz Villalon bei der Verlesung seiner Schlussanträge nichts.
Vom Bundesverfassungsgericht zum EuGH
Hintergrund war die Ankündigung von EZB-Mario Draghi im Jahr2012, die EZB sei bereit, alles tun, um den Euro zu stützen. Eingeschlossen dabei ist auch der Ankauf von Staatsanleihen, der über das OMT(Outright Monetary Transactions)-Programm geregelt ist. Das aber gerade ist höchst umstritten, da die EZB keine Staatsfinanzierung betreiben darf.
In Folge hatten einige deutsche Politiker und Ökonomen vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Die Richtern machten zwar keinen Hehl aus ihrem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des EZB-Plans, überwiesen den Fall aber im Februar 2014 an den EuGH. Seitdem prüft das Luxemburger Gericht, ob der Beschluss der Europäischen Zentralbank über den unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Erstmals Kauf von Anleihenkäufe im Februar?
In der Praxis hat die EZB dieses OMT-Programm bislang nicht genutzt. Ein Urteil des EuGH wird im Herbst erwartet. Häufig folgt der EuGH den Anträgen der Generalanwälte, verlassen kann man sich darauf aber nicht. Trotzdem gilt das heutige Gutachten als Vorentscheidung.
Daher könnten die Schlussanträge des Generalanwalts nach Einschätzung von Experten auch Einfluss auf die Ausgestaltung der massiven Anleihenkäufe haben, die von der Notenbank im Kampf gegen Wirtschaftsflaute und Preisverfall im Euroraum in Aussicht gestellt wurden. Die Frankfurter Währungshüter könnten schon am 22. Januar über die im Fachjargon geldpolitische Lockerung (Quantitative Easing) genannte Maßnahme entscheiden.
iw/wen (dpa, rtrd)