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Keine Entscheidung über Pechstein-Klage

25. September 2013

Der mit Spannung erwartete Schadensersatzprozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vor dem Landgericht München wird kurz nach dem Beginn vertagt. Es sei kompliziert, sagt Richterin Petra Wittmann.

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Claudia Pechstein im Münchner Landgericht. Foto: dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Nur dreieinhalb Stunden dauerte die Verhandlung im Münchner Justizpalast um die Schadensersatzforderungen Claudia Pechsteins. Dann vertagte die Vorsitzende Richterin Petra Wittmann den Prozess. Bis zum 20. November haben beide Parteien nun Zeit, um weitere Schriftsätze und Stellungnahmen einzureichen. "Es ist kompliziert", sagte Wittmann. "Bereits die Frage der Zulässigkeit des Gerichts wirft viele Rechtsfragen auf." So müsse geklärt werden, ob in dem Fall deutsches oder Schweizer Recht angewandt werden müsse. "Es wird Zeit, dass die Märchenbücher mal zugeschlagen werden. Ich habe nie gedopt", sagte Pechstein. "Ich fühle mich im Moment fair behandelt und gehe erst einmal mit einem guten Gefühl heraus."

Sperre aufgrund von Indizien

Die fünfmalige Olympiasiegerin hat den Eislauf-Weltverband (ISU) und die Deutsche Eissschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) auf Schadenersatz in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro sowie 400.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Pechstein war im Juli 2009 wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrt worden. Eine positive Dopingprobe lag nicht vor, die ISU begründete die Sperre mit stark erhöhten Blutwerten Pechsteins. Die Eisschnellläuferin präsentierte ein Gutachten, das eine genetisch bedingte Blutanomalie für die hohen Werte verantwortlich machte. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) und auch das übergeordnete Schweizer Bundesgericht bestätigten später die Sperre gegen Pechstein.

ISU lehnt Vergleich ab

Der Anwalt der 41 Jahre alten Eisschnellläuferin hatte vor dem Prozess in München durchblicken lassen, dass Pechstein unter Umständen einen Vergleich mit dem Weltverband akzeptieren würde. Die ISU hatte dies jedoch kategorisch abgelehnt. "Ich möchte den Parteien schon nahelegen, darüber intensiv nachzudenken", sagte Richterin Wittmann. Der Klage Pechsteins gegen den deutschen Verband räumte die Juristin kaum Erfolgsaussichten ein: "Ich sehe keine Handlungen, die der DESG vorzuwerfen wären." Grund sei, dass der nationale Verband lediglich die Vorgaben des internationalen Sportgerichtshofes CAS umgesetzt habe. Am 29. Januar will das Landgericht München entscheiden, ob es sich in dem Fall überhaupt zuständig sieht.

sn/ck (sid, dpa)