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Kulturgutschutzgesetz: Grütters versucht, zu beschwichtigen

Klaus Krämer15. Juli 2015

Das geplante Kulturgutschutzgesetz hat zwischen der Kunstszene und der zuständigen Ministerin, Monika Grütters, für heftige Kontroversen gesorgt. Grütters weist die Kritik zurück und versucht zugleich, zu besänftigen.

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Kulturstaatsministerin Monika Grütters (Foto: Sören Stache/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Gespannt hatten Künstler, Kunstsammler, Händler, Museen oder Auktionshäuser am Mittwoch der Pressekonferenz von Kulturstaatsministerin Monika Grütters in Berlin entgegengefiebert. Selten war sich die deutsche Kunstszene so eins wie in der Kritik am von der Bundesregierung geplanten Kulturgutschutzgesetz. Dessen Entwurf steht kurz vor der ersten Anhörung. Die Kritiker befürchten, dass das Gesetz zu einer Kontrolle durch den Bund führt, die weit über die Regelung des Schutzes von Kulturgut hinausgeht: So könnte nach der künftigen Gesetzeslage schutzwürdige Kunst möglicherweise nur noch auf dem deutschen Kunstmarkt verkauft werden. Der ist allerdings in der Regel nicht so gewinnbringend wie der internationale.

Grütters hat die Kritik an dem von ihrem Ministerium geplanten Gesetz zunächst pflichtschuldig zurückgewiesen. Ein wenig beschwichtigend, erläuterte sie danach, derzeit kursiere nur ein noch nicht endgültiger Referentenentwurf, dessen Inhalt durch Indiskretionen an die Öffentlichkeit gelangt sei. Mit anderen Worten: Am genauen Wortlaut, der in das Gesetz einfließen soll, wird zurzeit noch gefeilt. Zugleich betonte die CDU-Politikerin noch einmal das Ziel des neuen Kulturgutschutzgesetzes: die Bewahrung von national wertvollen Kunstwerken. Sie fügte hinzu: "Schutz heißt in meinen Augen nicht Enteignung".

Enteignungsvorwurf

Genau diese Befürchtung hat den Sturm der Kritik von Seiten der im Kunstzyklus tätigen Protagonisten ausgelöst. So sagte der Berliner Kunstsammler und Mäzen Peter Raue gegenüber der DW, die Ministerin verkenne, dass ein Gesetz in der bisher bekannten Form "die Sammler dieser wertvollen Arbeiten de facto enteignet." Kein privater Sammler werde es sich gefallen lassen, "dass er, der ein Vermögen von 100 Millionen in seinen Bildern hat, dafür nur noch zehn Millionen bekommt, weil Frau Grütters der Ansicht ist, dass diese Arbeiten in Deutschland bleiben sollten."

Rückzug aus Deutschland?

Erste Konsequenzen wegen des drohenden Szenarios zog bereits der Maler Georg Baselitz. Er kündigte als erster den Abzug seiner Leihgaben aus namhaften deutschen Museen an. Sein Maler-Kollege Gerhard Richter schließt den Rückzug seiner Leihgaben aus deutschen Museen offenbar nicht aus. In der geplanten Verschärfung des Kulturgutschutzgesetzes sieht er einen Eingriff in die Freiheit. Die Erbin des Malers Max Beckmann will ihre Leihgaben definitiv zurückziehen. Sie hat deutschen Museen ebenfalls Bilder geliehen. Zu befürchten ist, dass weitere Leihgeber folgen werden, die im Augenblick noch unschlüssig abwarten. Und Sammler Peter Raue betont: "Das ist noch kein Gesetz. Wenn aber das Gesetz wirklich kommt, dann werde ich all diesen Sammlern raten, die Arbeiten ins Ausland zu bringen." Der enorme Verlust, der der deutschen Musemslandschaft durch diesen Exodus von Kunstwerken droht, ist im Augenblick noch nicht abzusehen.

Gerhard Richter (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)
Der Künstler Gerhard Richter. Wie lange wird sein Gemälde "Strip" wohl noch öffentlich zu sehen sein?Bild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Nach Angaben von Grütters gelte das geplante Gesetz jedoch gar nicht für die Bilder von Baselitz, Richter und Beckmann. Zeitgenössische Kunst werde nicht als national wertvolles Kulturgut eingetragen. Ausnahme sei ein einziges Werk von Günther Uecker. Auch bei Leihgaben an die Museen könnten die Leihgeber der "Unterschutzstellung" widersprechen. "Das kann Herr Baselitz auch tun", erklärte sie.

Gesetz als Beitrag zur Versachlichung

Die Kulturstaatsministerin betonte bei der Pressekonferenz, mit der Vorlage des Gesetzesentwurfes wolle sie zur Versachlichung der Debatte beitragen. Die Staatsministerin stellte in Aussicht, sich nach der Behandlung des Themas im Kabinett noch einmal mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler zusammenzusetzen, der in einem Offenen Brief gegen das geplante Gesetz protestiert hatte. Sie bedauere die Verwerfungen der vergangenen Wochen zwischen Kunsthandel und der Bundesregierung. Der effizienteste Weg daran etwas positiv zu ändern, wäre wohl, noch radikaler am bisher bekannten Gesetzentwurf zu feilen.

Schutz antiker Kunst kaum Thema

Bei all den emotionalen Diskussionen um Ausfuhrregeln für deutsches Kulturgut ist das, was alle Kulturschaffenden hierzulande positiv beurteilen, beinahe völlig in den Hintergrund getreten: die neuen Einfuhrregeln, die den Schutz antiker Kulturgüter gewährleisten sollen. Darauf soll das Gesetz einen besonderen Schwerpunkt legen. Speziell geht es Grütters um den illegalen Handel mit geraubten Antiken aus Kriegs- und Krisengebieten. So plündern Terror-Organistionen wie der Islamische Staat (IS) ungeniert Fundstätten in Syrien und im Irak, um sich damit zu finanzieren. Deutschland ist dafür wegen seiner laschen Gesetze der ideale Umschlagplatz. "Das ist beschämend", sagte Ministerin Grütters. An diesem Punkt des geplanten Gesetzes werden ihr auch die Kritiker zustimmen.