Neue Regeln auch für Google und Facebook
5. Dezember 20191991 war das Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehsendern noch überschaubar. Damals hatten die Bundesländer den noch geltenden Rundfunkstaatsvertag verabschiedet. Seitdem hat jedoch das Internet zahllose neue Plattformen geschaffen, die ebenfalls Medieninhalte transportieren, sie aber nicht selber herstellen. Nun soll auch für sie bald ein neugefasster Medienstaatsvertrag gelten.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bezeichnete den vorliegenden Vertragsentwurf als "Meilenstein". Anders als früher soll das Regelwerk den digitalen Wandel mit neuen Angeboten im Internet abdecken und auch für sogenannte Intermediäre (darunter versteht man Onlinedienste, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Inhalte lenken), Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Das können etwa Live-Streamingplattformen oder Video-Portale sein. Aber auch Online-Anbieter wie Google und Facebook müssen künftig Regeln befolgen, die auch für Fernsehen und Hörfunk gelten.
Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag hatte sich ursprünglich auf die Beschreibung und Regeln für das damals bestehende System aus Hörfunk und Fernsehen konzentriert. In der Zwischenzeit gab es mehrere Anpassungen durch das Internet und dortige Angebote. Mit dem Beschluss der Bundesländer tritt der Vertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des neuen Medienstaatsvertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020.
rb/ml (dpa, epd)