Müssen IS-Familien zurückgeholt werden?
11. Juli 2019Mit dem Beschluss vom Mittwoch werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und danach die Kinder und ihre Mutter nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin in Berlin.
Das Auswärtige Amt (AA) kann gegen die Eilentscheidung allerdings Beschwerde einlegen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht neu entscheiden. "Der noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt seit gestern vor und wird nun geprüft", sagte ein AA-Sprecher.
Eine Bedrohung für die Kinder
In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen. Die Zustände in dem Lager seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Ihnen würden "schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile" drohen, wenn sie im Lager bleiben würden, heißt es in dem Beschluss der Richter.
Die Sender NDR und WDR und die "Süddeutsche Zeitung" hatten zuerst darüber berichtet. Laut dem Bericht sind die Kinder acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Das Auswärtige Amt hatte demnach argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte, auch Kinder und Jugendliche würden mitunter für den Kampf des "Islamischen Staates" eingesetzt werden. Die Bundesregierung müsse deshalb vorsichtig sein bei der Zurückholung von IS-Angehörigen. Das gelte auch deshalb, weil es bei Identität und Staatsangehörigkeit häufig Ungereimtheiten gebe.
In kurdischen Lagern in Syrien sollen Medienberichten zufolge zahlreiche deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft leben.
haz/se (dpa, afp)