"Kofferbomber" vor Gericht
11. April 2007Die Verteidiger der vier anwesenden Angeklagten argumentierten, ihre Mandanten müssten im Norden des Libanon, wo sie lebten und auch festgenommen worden waren, vor Gericht gestellt werden. Für zwei der in Abwesenheit Angeklagten wurden Haftbefehle ausgestellt. Der Prozess, der unter starken Sicherheitsvorkehrungen am Mittwoch (11.4.) eröffnet worden war, soll am Mittwoch kommender Woche fortgesetzt werden.
Unter den Angeklagten war auch Jihad Hamad, der am 24. August 2006 im Libanon festgenommen und im September wegen versuchten Mordes angeklagt worden war. Er ist der mutmaßliche Komplize des in Deutschland inhaftierten Hauptverdächtigen Youssef el Hajdib, gegen den die Bundesanwaltschaft im Sommer Anklage erheben will.
Handwerkliche Fehler verhinderten Schlimmeres
Hamad und Hajdib sollen Ende Juli 2006 Kofferbomben in zwei aus Köln kommenden Regionalzügen deponiert haben, die jedoch wegen handwerklicher Fehler nicht explodierten. Experten gehen davon aus, dass eine Explosion der Sprengsätze den folgenschwersten Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik bedeutet hätte.
Die Bundesanwaltschaft will nach Angaben vom Mittwoch voraussichtlich im Juli oder August Anklage gegen den 21-jährigen Libanesen erheben. Zwar wartet die Behörde seit November auf die Protokolle der Vernehmung von Hamad im Libanon. Doch die von den libanesischen Behörden ermöglichte Datenkopie von dessen Computer habe auch den Verdacht gegen Hajdib verdichtet, heißt es in der Bundesanwaltschaft.
Schwierige Anklageerhebung in Deutschland
Neben den beiden Hauptbeschuldigten ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen zwei weitere Verdächtige. Einer davon hält sich in Schweden auf. Ihn hat die Behörde seit dem 26. Januar im Visier. Medienberichte, wonach es sich dabei um den Bruder eines der beiden Libanesen handelt, wollte die Bundesanwaltschaft nicht bestätigten. Da gegen ihn und den vierten Verdächtigen Fadi A.S. allerdings kein dringender Tatverdacht besteht, wurde bislang auch kein Haftbefehl oder Auslieferungsersuchen beantragt.
Für die Bundesanwaltschaft wird es deshalb vermutlich auch schwer werden, Youssef Mohamad E.H. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung anzuklagen. Laut Strafgesetzbuch muss eine terroristische Vereinigung aus mindestens drei Personen bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die weitere Untersuchungshaft des Libanesen deshalb auch auf den Vorwurf des mehrfachen Mordversuchs gestützt und nicht auf den Terrorismusparagrafen des Strafgesetzbuches.
Europol zählte 2006 fast 500 Terroranschläge
Als Motiv für die Tat hatte Hamad, der sich in Beirut vor Gericht verantworten muss, Rache für die Veröffentlichung der dänischen Karikaturen des Propheten Mohammed an. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" bezeichnete er Hajdib als Anstifter. Dieser habe "Macht über ihn" gehabt und ihn zu den Anschlägen überredet.
Die "Kofferbomber" von Köln sind für Europol-Direktor Max-Peter Ratzel denn auch ein Beweis dafür, dass die größte terroristische Gefahr in Europa von islamistischen Terroristen ausgehe. Die europäische Polizeibehörde stellte am Dienstag (10.4.) einen Bericht vor, wonach in der EU im vergangenen Jahr 498 terroristische Anschläge verübt worden sind. Davon seien mehr als 80 Prozent von baskischen und korsischen Separatisten in Spanien oder Frankreich begangen worden. Die meisten richteten nur geringfügigen Schaden an. (ana)