Neuer Motassadeq-Prozess?
12. Oktober 2006Wegen eines eklatanten Fehlers des Hamburger
Oberlandesgerichts (OLG) wird der Prozess gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir El Motassadeq wahrscheinlich nochmal aufgerollt. Das wurde am Donnerstag (12.10.06) in der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich.
Mehr als fünf Jahre nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 in den USA droht dem 32-jährigen Motassadeq, dessen erste Verurteilung zu 15 Jahren Haft ebenfalls vom BGH gekippt worden war, eine härtere Strafe.
Der Marokkaner soll die Hamburger Selbstmordpiloten des 11. September um Mohammed Atta unterstützt haben. Wie der BGH-Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf sagte, hätte Motassadeq nach Feststellungen des OLG selbst auch wegen Beihilfe zum vielfachen Mord verurteilt werden müssen.
Die Karlsruher Richter verkünden das Urteil am 16. November. Motassadeq befindet sich seit dem Frühjahr 2006 auf freiem Fuß.
Völlig neues Verfahren?
Das OLG Hamburg hatte im August 2005 sieben Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhängt, den Beihilfevorwurf aber als nicht erwiesen angesehen. "Nach unserer vorläufigen Einschätzung spricht alles dafür, dass die Revision der Bundesanwaltschaft Erfolg hat", sagte Tolksdorf ungewöhnlich deutlich zum Auftakt der Verhandlung.
Allerdings muss der Prozess, der im zweiten Durchgang 70 Verhandlungstage gedauert hatte, möglicherweise nicht komplett neu aufgerollt werden. Bundesanwalt Gerhard Altvater beantragte, den vom OLG festgestellten Sachverhalt aufrechtzuerhalten und nur über den Schuldspruch und die Strafhöhe neu zu befinden, so dass nur in geringem Umfang neue Beweise erhoben werden müssten.
Die Verteidiger dagegen beanstandeten die Beweiswürdigung des OLG und forderten ein vollständig neues Verfahren.
Schwierige Bewertungen
Motassadeq wusste laut OLG zwar nicht genau, welches Ausmaß die Anschläge des 11. September 2001 haben sollten, sagte Tolksdorf.
Allerdings sei der Marokkaner von November 1999 an eingeweiht gewesen, dass Selbstmord-Anschläge mit Flugzeugen geplant gewesen seien und die späteren Attentäter deshalb eine Pilotenausbildung in den USA aufgenommen hätten. Damit habe sein Vorsatz zumindest den
Mord an Besatzung und Passagieren umfasst. Die Dimension des Anschlags spiele für die Strafbarkeit wegen Beihilfe keine Rolle.
Verteidiger Gerhard Strate bezeichnete es dagegen als "rechtsstaatlich nicht vertretbar", die Handlungen seines Mandanten als Beihilfe zu einem Verbrechen unvorstellbaren Ausmaßes einzustufen.
"Schmiere gestanden"
Laut OLG hat Motassadeq gut 2500 Euro zur Unterstützung der Attentäter weitergeleitet sowie die Abwesenheit eines der Piloten verschleiert. Nach Strates Worten hat dies nichts zum späteren Geschehen beigetragen: "Es hat ein Gewicht wie Schwanenflaum."
Altvater hielt ihm entgegen, dass Motassadeq den Attentätern damit den Rücken freigehalten habe: "Wer Schmiere steht, leistet auch dann Beihilfe, wenn die Polizei nicht kommt." Verteidiger Udo Jacob beanstandete zudem, das OLG-Urteil lasse die vom BGH angemahnte "besonders sorgfältige Beweiswürdigung" vermissen.
Anders als im ersten Prozess hatte das OLG bei der Neuauflage zwar Zusammenfassungen der Aussagen Terrorverdächtiger im US-Gewahrsam zur Verfügung. Die entlastende Aussage des mutmaßlichen Drahtziehers Ramzi Binalshibh habe das OLG aber nicht hinreichend gewürdigt. (kas)