Neue Milliardenstrafe für Yukos-Zerschlagung
31. Juli 2014Insgesamt 1,866 Milliarden Euro Entschädigung muss Russland an die ehemaligen Aktionäre und aktuellen Rechtsnachfolger des zerschlagenen Erdölkonzerns Yukos zahlen. Doch den russischen Staat hätte es noch schlimmer treffen können. Denn die von den Rechtsvertretern der ehemaligen Yukos Oil Company geforderte Summe lag mit zuletzt rund 38 Milliarden deutlich höher.
Milliardenentschädigung wegen Zwangsenteignung
Die Vertreter der Ex-Yukos-Eigner werfen Russland eine "versteckte Verstaatlichung" des Konzerns, also eine unrechtmäßige Zwangsenteignung zur eigenen Bereicherung vor. Ihnen hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im September 2011 teilweise Recht gegeben, die Entscheidung über den Schadensersatz jedoch verschoben. Nun sahen es die Straßburger Richter als erwiesen an, dass Russland den Wert des Unternehmens durch Fantasie-Steuern und eine gesteuerte Versteigerung bewusst stark nach unten gedrückt hat. Das Gericht verurteilte Russland außerdem zur Zahlung von 300.000 Euro Verfahrenskosten und Steuern.
Yukos war der größte russische Ölkonzern und wurde vor zehn Jahren zerschlagen. Das Unternehmen gehörte damals dem Regierungskritiker Michail Chodorkowski, der im Zuge des Verfahrens zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden war.
Zweite Schlappe nach dem Schiedsgerichtshof-Urteil
Das Straßburger Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können binnen drei Monaten Einspruch dagegen einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
Erst am Montag hatte der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag Russland im Falle Yukos zu einer Rekordentschädigung von 37,2 Mrd Euro verurteilt. Die Auflösung des Konzerns sei politisch motiviert gewesen, die Ex-Aktionäre bei der Yukos-Zerschlagung enteignet worden, so die Begründung. Deshalb müsse die Regierung die ehemaligen Aktionäre entschädigen. Auch diesen Schiedsspruch kann Russland noch anfechten, der Kreml hat bereits seinen Einspruch angekündigt.
cw/rb (dpa, rtr, afp)