Gegen Abschottung und Kuhhörner
25. November 2018In der Werbung tragen Schweizer Kühe meist wohlgeschwungene Hörner. Nach Angaben der Hornkuh-Initiative ist das in der Realität aber nur noch bei zehn Prozent der Kühe der Fall, da Kälbern die Anlage für die Hörner wegen Verletzungsgefahr mit einem glühenden Eisen weggebrannt wird. Bauer Armin Capaul wollte erreichen, dass mehr Kälber ihre Hörner behalten. Nach Hochrechnungen des gfs-Institus im Schweizer Fernsehen (SRF) scheitert sein Anliegen aber. 54 Prozent stimmten nach der Analyse des privaten Umfrageinstituts gegen die Hornkuh-Initiative.
Kein Verbot, sondern positive Anreize
Das Wegbrennen der Hornanlagen ist gängige Praxis mit der Argumentation, dass die Hörner die Bauern und andere Tiere verletzen könnten. Zudem brauchen Tiere ohne Hörner weniger Platz. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters sind drei Viertel der Schweizer Kühe entweder enthornt oder ihnen wachsen von Natur aus keine Hörner.
Nach Ansicht von Tierschützern und Initiator Capaul leiden die Tiere bei der Prozedur, teilweise sogar langfristig. Außerdem bräuchten sie die Hörner zur Festlegung der Rangordnung in der Herde. Capaul ging es nicht um ein Verbot der Praxis. Vielmehr sollten Bauern, die ihren Kühen und Ziegen die Hörner lassen, Subventionen bekommen. Die Bundesversammlung, das Schweizer Parlament, hatte vorab empfohlen, die Initiative abzulehnen, da sie die nötigen Subventionen als zu teuer empfand.
Internationale Verträge bleiben erstrangig
Auch einen populistischen Vorstoß zur Beschränkung internationalen Rechts lehnten die Schweizer nach einer ersten Hochrechnung des gfs-Insituts im Schweizer Fernsehen ab. Die Selbstbestimmungsinitiative der rechten Partei SVP wollte erreichen, dass die Schweizer Verfassung vor internationalen Verträgen immer Vorrang hat. Die Regierung warnte, die Alpenrepublik könnte dann Verträge nur noch unter Vorbehalt schließen, weil die Verfassung durch Volksabstimmungen immer wieder ergänzt werde. 67 Prozent der Wähler lehnten den SVP-Vorschlag ab.
Eine weitere Abstimmungsfrage, ob Sozialversicherungen Detektive einsetzen können, wenn sie Anhaltspunkte für Missbrauch haben, dürfte nach der gfs-Hochrechnung mit etwa 66 Prozent der Stimmen angenommen werden. Das Parlament hatte bereits für das Gesetz gestimmt. Gegner hatten vergeblich vor dem "Schnüffelgesetz" gewarnt. Das Ausspähen darf nicht länger als ein Jahr dauern und die überwachten Personen müssen später informiert werden. Besonders anfällig für Betrug sind Unfall- und Invalidenversicherungen.
ust/as (dpa, epd, rtr, afp, srf.ch)