Bundestag beschließt die Frauenquote
6. März 2015Große Unternehmen in Deutschland müssen in ihren Führungsetagen künftig einen Frauenanteil von 30 Prozent aufweisen. Ungeachtet der Kritik aus der Wirtschaft verabschiedete der Bundestag ein seit vielen Jahren diskutiertes Gesetz zur Einführung einer Frauenquote. Demnach müssen rund 108 börsennotierte Unternehmen, in denen die Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind, von 2016 an bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten den 30-Prozent-Anteil einhalten. Ansonsten muss der Posten unbesetzt bleiben. Für den Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition votierten Union und SPD. Grüne und Linke enthielten sich.
Das Gesetz von Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas sieht zudem vor, dass 3500 mittelgroße Unternehmen sich bis Ende September eigene Zielvorgaben beim Frauenanteil in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen müssen. Diese Flexiquote soll nicht nachträglich korrigiert werden dürfen. Das Gesetz enthält darüber hinaus auch Regelungen für eine Frauenquote im öffentlichen Dienst des Bundes.
Schwesig schwärmt
"Zwei Tage vor dem internationalen Frauentag machen wir in Deutschland einen historischen Schritt für die Gleichberechtigung für Frauen: Die Quote kommt", sagte Schwesig im Parlament. "Frauen müssen dort, wo über Lohn und Arbeitsbedingungen entschieden wird, präsent sein", sie müssten an der Spitze der Unternehmen stehen, betonte die SPD-Politikerin. Das Gesetz werde sich nicht nur auf die Führungsetagen großer Unternehmen auswirken, sondern "ganz konkret vor Ort für die Frauen" Wirkung zeigen, unterstrich die Ministerin mit Verweis auf "Millionen von Frauen", die in den großen Unternehmen mit der festen Quote und in den mittleren Unternehmen arbeiten.
Die Frauenquote für Aufsichtsräte trägt nach Worten von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Modernisierung der deutschen Gesellschaft bei. Sie sei "der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechtes", sagte der SPD-Politiker im Bundestag. "Nach der politischen Macht bekommen Frauen endlich auch einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen Macht." Das Frauenwahlrecht war in Deutschland 1918 eingeführt worden. Die Quote für Führungskräfte diene nun auch der Sicherung von Wohlstand und Wachstum, sagte Maas. Das Potenzial gut ausgebildeter Frauen dürfe angesichts der Alterung der Gesellschaft nicht ungenutzt bleiben.
Opposition will Nachbesserung
Linken und Grünen geht das Gesetz nicht weit genug. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sprach zwar von einem "Meilenstein für die Gleichberechtigung". Dennoch sei es nur eine "Quote light". Die Linken-Abgeordnete Caren Lay kritisierte das "Frauenquötchen". Im öffentlichen Dienst bedeute der Entwurf sogar eine Verschlechterung. "50 Prozent ohne wenn und aber" sei das Ziel. Für die Union wies die Abgeordnete Nadine Schön weitergehende Forderungen zurück. "Gleichmacherei auf allen Ebenen" sei nicht sinnvoll. Das Gesetz in seiner vorliegenden Form sei "absolut machbar" für die Unternehmen in diesem Land.
Nach Angaben der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte beträgt der Frauenanteil in Aufsichtsräten aktuell 18,9 Prozent. Von den Vorständen sind nur 5,8 Prozent weiblich. Insgesamt liegt der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen bei 12,4 Prozent.
kle/cr (rtr, dpa, epd, afp)