WM: Zwanziger macht Druck auf Katar
13. Februar 2014Die Wortwahl war hart: Im September vergangenen Jahres bezeichneten Journalisten der britischen Zeitung "Guardian" den Einsatz von ausländischen Arbeitern auf Baustellen in Katar als "Sklavenarbeit". Ihren Recherchen zufolge sind 2012 und 2013 bei Bauprojekten mehrere hundert Gastarbeiter ums Leben gekommen. Diese Zahlen haben weltweit für Empörung gesorgt und die FIFA als Ausrichter der WM 2022 massiv unter Druck gesetzt. Der Fußball-Weltverband forderte von Katar einen Situationsbericht und eine Verbesserung der Bedingungen. Konkret passiert ist allerdings wenig.
Bei einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Europaparlaments in Brüssel fand FIFA-Exekutivmitglied Theo Zwanziger am Donnerstag deutlichere Worte. "In der Menschenrechtsfrage gibt es (...) nach unserer Einschätzung keine Zeit mehr", erklärte der ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). "Das Land Katar muss bei seinen Investitionen in Beton zunächst einmal die Frage stellen, wie wirkt sich das auf die Menschen aus, die diesen Beton verarbeiten müssen?". Zwanziger gilt innerhalb des FIFA-Führungszirkels als einer der größten Gegner der WM im Wüsten-Emirat.
Katar will Mängel überprüfen
Der umstrittene Ausrichter hat unterdessen angekündigt, die Vorwürfe wegen Sklavenarbeit aufklären zu wollen. Katars Außenminister Khalid bin Mohammed al-Attiyah erklärte bereits am Mittwoch, er habe eine große Kanzlei damit beauftragt, die Situation zu überprüfen und alle Mängel offenzulegen. "Wenn die Einhaltung der Gesetze nicht reicht, werden wir dafür sorgen. Da sind wir sehr entschlossen", erklärte al-Attiyah.
Der Internationale Gewerkschaftsbund hat die bislang getroffenen Maßnahmen als "Augenwischerei" bezeichnet und kritisiert vor allem, dass das umstrittene Kafala-System im Emirat weiterhin nicht angerührt wird. Bei dieser Regelung legt der Staat die Verantwortung für ausländische Leiharbeiter in die Hände der Firmen, die sie beschäftigen. Unter anderem müssen die Arbeiter ihre Pässe abgeben und dürfen das Land ohne Einwilligung ihres Arbeitgebers nicht wieder verlassen.
djo/sti (dpa/SID)